Kunde nimmt vermeintlich beschädigtes Paket an und merkt erst später das Ware defekt ist?

5 Antworten

Angenommen der Kunde ist Verbraucher. Dann kann er innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen. Auch kann er Gewährleistungsansprüche geltend machen wenn der Mangel bereits bei Kauf vorlag. Die Beweislast für den Mangel liegt bei ihm, die für das Vorliegen bei Kauf im erstem Jahr beim Verkäufer.

Insofern sollte der Händler dem Wunsch des Kunden entsprechen, dem Widerruf stattgeben bzw. die Nacherfüllung durchführen.
Das wäre im Übrigen auch schon allein aus geschäftspsychologischer Sicht sinnvoll. Der Kunde ist König, man will ja, dass der möglichst wirbt und wieder kauft.

Wenn die Ware beim Transport kaputt ging, kann der Händler vom Frachtdienstleister Schadensersatz fordern, sofern der Schaden durch diesen widerrechtlich und mindestens fahrlässig entstanden ist und der Händler dies nachweisen kann. Die Höhe des Schadensersatzes beschränkt sich allerdings auf den Wert der Ware meines Wissens nach.

Du weißt ja nicht, ob der Kunde das überhaupt persönlich angenommen hat.Es könnte auch ein Mitbewohner/Verwandter gewesen sein, der das Paket nicht wirklich begutachtet hat und es demjenigen nur ins Zimmer stellt, der das Paket erst nach 2 Tagen öffnet und dann die Beschädigung am Paket & Gerät feststellt.

Aber als Verkäufer würde ich das bei dem Versanddienstleister reklamieren, da der Defekt sicher auf den unsachgemäßen Transport zurückzuführen ist.Das beschädigte Paket deutet ja darauf hin.

Als Händler kannst du da gar nichts tun. Es gibt das 14tägige Widerrufsrecht für Verbraucher

Mit DHL in Verbindung treten.

Ansonsten liegt das Versandrisiko beim Versender - also dem Händler. Darum immer und ausschließlich versichert versenden.

Kommt auf die Ware an und wie sie verpackt war. Von 2000 Paketen, die ich bekommen habe, war bisher 2 oder 3 mal die Ware defekt - wegen schlechter / unprofessioneller Verpackung.

Ist eine Kunst / Wissenschaft für sich, dieses Verpacken...