Trampolin in Privatgarten Wohnanlage erlaubt?

5 Antworten

hallo maura,

das kann ihr nicht verboten werden. allerdings - je nach trampolin-art können erhebliche geräusche verursacht werden und da müssen die ruhezeiten eingehalten werden.

in unserer ETW-wohnanlage haben die nachbarn ein trampolin aufgestellt, der garten liegt im innenhof. dadurch werden geräusche aller art verstärkt. anfangs dachte ich, im innenhof seien handwerker zugange, aber es war das trampolin! und es war im sommer abends manchmal unerträglich, auf dem balkon zu sitzen, so sehr hat das gehopse und gequietsche gehallt. inzwischen hat es sich sehr gebessert, weil regelungen mit den nachbarn getroffen wurden.

also, erlaubt ist das, aber je nach beschaffenheit des trampolins einerseits und der gartenanlage/ umliegende wohnungen andererseits sollte man das ggf. den nachbarn einfach sagen und falls es sie stört, regelungen ausmachen. schließlich war jeder mal kind und wer fand das trampolinspringen nicht toll?!

Ein Trampolin wird ja nicht für die Ewigkeit aufgebaut und ist auch nicht genehmigungspflichtig. Daher kann ihr niemand verbieten, so ein Gerät hinzustellen - nicht die Hausverwaltung und die Anwohner schon gar nicht. Vielleicht haben Anwohner selber Kinder, die könnte man doch zum Mitspielen einladen - das macht Spaß und damit ist das Problem (sofern es überhaupt eines ist) aus der Welt.

Sowas ist auch in mietwohnungen erlaubt(Wen ein garten vorhanden ist) und bei eigentum kan es nimand verbieten!

Das kann ihr niemand verbieten.

Nein eigentlich nicht. Wenn der Garten zu der Wohnung gehört.