Trampoline auf Gemeinschaftsflaeche?
Ich moechte in meiner Wohnanlage (Reihenhaeuser mit einigen Wiesen im Gemeinschafseigentum) ein Trampoline auf einer der gemeinsamen Flaechen aufstellen. Abgesehen von anderen Einwaenden, wie sieht es mit der Haftungsfrage aus ? - deckt eine normale Haftpflichtversicherung die Dinge ab, die passieren koennen, wenn fremde (Kinder) sich eigenmaechtig aufs Tampoline begeben und dort verungluecken? Die Gemeinschaft hat naemlich nur diesen einen Einwand - die Haftungsfrage und wenn ich da eine solide Loesung habe, darf ich das Trampoline aufstellen.
2 Antworten
Zunächst würde ich bei meiner Privathaftpflichtversicherung fragen, ob sie die Haftung aus diesem Risiko deckt. Wenn ja, würde ich mir eine schriftliche Bestätigung geben lassen. Eine weitere Option wäre die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung der Eigentümergemeinschaft.
Frag deine Haftpflicht oder bau das Sprungnetz nach gebrauch wieder aus !
Unzugänglich machen, beschildern ( Privat, Haftung ausgeschlossen ), sollte man aber rechtlich abklähren !
ja, deswegen frage ich ja hier. Um mal zu sehen, ob jemand dazu was weiss.
Gibt es einen gemeinschaftlichen Spielplatz, dann könnte man das Trampolin darüber laufen lassen ,wenn es den Sicherheitsbestimmungen entspricht !
Das ist mal eine Öde Eigentümergemeinschaft, wir haben 3 Spielplätze und einen Bolzplatz, und hätten kein Problem mit einem Trampolin !
das ist nicht die Art Trampoline, wo das leicht auszubauen ist.