Trampolin im Garten, Mehrfamilienhaus, Sondernutzungsrecht
Liebe Experten,
eine Freundin hat sich eine Eigentumswohnung im EG gekauft, Mehrfamilienhaus. Sie hat einen Garten mit Sondernutzungsrecht. Kann man ihr verbieten, ein 2x2m großes Trampolin genau da drauf aufzustellen?
Liebe Grüße Maura
5 Antworten
Die Hauseigentümergemeinschaft kann die Hausordnung und Nutzungsrechte festlegen. Möglich wäre da nachzufragen, ob es erlaubt ist oder einfach machen und abwarten ob jemand Beschwerde einreicht.
sry. - das hängt von der art der vertragl. festgelegten sondernutzung ab. da soll sie mal in ihren unterlagen schnüffeln - wir können nicht wahrsagen.
Ist einem Wohnungseigentümer ein bestimmter Teil der Gartenfläche zur alleinigen Nutzung als Grünfläche und Ziergarten zugewiesen, so hält sich die Errichtung eines zweisitzigen, 2 m hohen Schaukelgerüsts auf der Grünfläche im Rahmen des Sondernutzungsrechts. OLG Düsseldorf, Beschluß 3 Wx 261/89LG Düsseldorf, Beschluss vom 19 T 74/89
Nein, warum auch?
klares nein.