Todestrafe Deutschland?
In deutschland gibt es seit 1949 bzw in den neuen bundesländern seit 1987 keine Todestrafe mehr: DAS IST MIR BEKANNT! allerdings gibt es ja dennoch noch das kriegsrecht, nun ist meine frage: darf die bundeswehr im Kriegsrecht gegen desateure bzw. bei verstößen eigener oder aber feindlicher soldaten die todesstrafe verhängt werden?? Dies ist keine moralisch/ethische Frage sondern eine rechtliche! bitte nur ernsthafte antworten von Leuten die auch wirklich ahnung haben!
8 Antworten
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Das Grundgesetz gilt für deutsche Dienststellen auch im Kriegsfall. Abweichungen vom Friedensrecht sind abschließend im Grundgesetz aufgezählt. Hinsichtlich der Todesstrafe gibt es keine Abweichung.
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nein ind eutschland darf das auch nicht von der bundeswehr gemacht werden und im ausland hat die bundeswehr so etwas schion recht gar nicht zu entscheidne
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Auch für die Bundeswehr gilt das Grundgesetz - auch im Verteidigungsfall. Und dort steht eindeutig und unumstößlich geschrieben: Die Todesstrafe ist abgeschafft. Es gibt keine Möglichkeit, das unter besonderen Bedingungen wieder rückgängig zu machen.
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Hingerichtet werden darf auch im Krieg niemand! Wärend des Gefechtes bzw. zur Selbstverteidigung oder Aufgabenerfüllung darf geschossen werden!
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Kriegsrecht? Sieht meines Erachtens unsere Verfassung nicht vor ... es kann nur der Verteidigungsfall festgestellt werden. Für Soldaten gilt, auch im Kriegsfall, das Wehrstrafgesetz. Ergo, keine Todesstrafe bei uns.
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Ist daraus die Todesstrafe ab zu leiten? Es geht ja um handlungsfähigkeit des Staates bei der Notstandsgesetzgebung. Also ich weiß es nicht.
http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_Notstandsgesetz es wird bloß anders genannt..