Telekom-Vertrag gekündigt aber Router nicht zurückgesendet Mietpreis trotzdem bezahlen?

4 Antworten

Der Mietvertrag für den Router ist ein vom urspr. Tarif unabhängiger Vertrag, der vermutlich nicht mitgekündigt wurde.

Wenn das der Fall ist solltet ihr den Mietvertrag kündigen und angeben, daß der Router abhanden gekommen ist. Die Telekom wird dann eventuell einen Wertersatz für das abhandengekommene Gerät verlangen.

Wenn der Mietvertrag tatsächlich gleichzeitig beendet wurde, dann könntet ihr die zwischenzeitlich gezahlte Miete theoretisch zurück verlangen und die Telekom könnte im Gegenzug Schadenersatz für das abhandengekommene Gerät und eventuell die Herausgabe gezogener Nutzungen (in Geld) geltend machen.

Ich würde versuchen, das im Einvernehmen mit dem Support zu klären.

Hallo Oznnn,

um die Frage, ob die Miete weiterhin gezahlt werden muss, zu beantworten: Ja!

Der Router ist ja gemietet und es handelte sich nicht um einen Ratenkauf. Sofern das Gerät, welches ja unser Eigentum ist, nicht zurückgesendet wird, bleibt der Mietvertrag bestehen.

Sollte der Router absolut nicht mehr auffindbar sein, kann der Mietvertrag, gegen Zahlung eines Schadenersatzes, dennoch gekündigt werden. Der Restwert des Routers wird dann als einmalige Forderung in Rechnung gestellt.

Erlaube mir aber noch die Frage, warum ihr das Thema über 2 Jahre lang so ignoriert habt?

Viele Grüße Daniel H.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Alle Festnetz- & Mobilfunkthemen der Deutschen Telekom

das hätet ihr schon lange machen müssen jeden Monat 5€ für nix, geht am Montsag in den Telekomshop und regelt das vermutlich müßt ihr die vollen 100-200 € bezahlen da die Telekom eigentümmer des Routers ist ( Miet Gerät )

ich hoffe für die du hast die ganzen schriftlichen unterlagen noch von der Telekom


asdundab  11.06.2020, 19:49

Dürfte nurnoch der Restwert sein, so um die 50 € vlt. möglw. erlässt es die Telekom aus Kulanz auch.

setzt Euch doch mit telecom nochmals in Verbindung