Telekom droht mit Schufaeintrag?

7 Antworten

Ich habe Ende Mai den Vertrag bei der Telekom gekündigt, direkt nach meinen Umzug, weil das überhaupt nicht mehr mit denen funktioniert hatte und ich auch ständig Ausfälle und ich beruflich auch aufs Home-Internet zwingend angewiesen bin.

Das mag ja sein, aber deswegen musst du trotzdem eine Kündigungsfrist gemäß Vertrag einhalten. Selbst bei Inanspruchnahme des Sonderkündigungsrechts durch den Umzug (gesetzt den Fall, die Bedingungen dafür wären überhaupt erfüllt) wären noch 3 Monate Frist einzuhalten.

Zudem versuchen sie immer noch von meinen Konto abzubuchen.

Solange der Vertrag noch fortbesteht, ist das ja auch richtig.

Ich habe mittlerweile 3 Schreiben mit Widerspruch/Beschwerde rausgeschickt.

Und das soll jetzt genau was leisten? Zu klären wäre an erster Stelle, ab wann deine Kündigung überhaupt rechtskräftig wird.

Die eine Rechnung war unzulässig

Was auch immer das heißen soll.

und nicht ordnungsgemäß erstellt (über 160 Euro ist definitiv zu viel und da waren auch Dinge drauf, die ich so nicht bestellt oder gebucht habe).

Wenn sich auf der Einzelabrechnung fehlerhafte Positionen befinden, kann selbstverständlich diese Rechnung angefochten bzw. zurückgewiesen werden zur Klärung. Dafür stellt die Telekom doch die entsprechenden Formulare bereit:

https://www.telekom.de/hilfe/rechnung/bezahlung-und-bankeinzug/reklamation-rechnung-soll-nicht-eingezogen-werden?samChecked=true

Eben musste ich wieder ein Lastschriftverfahren zurück geben von denen.

Das ist natürlich besonders hilfreich.

Meine Bank scheint auch nicht fähig zu sein, da ein Riegel vor zu schieben.

Das kann sie auch gar nicht, da das SEPA Lastschriftverfahren vollautomatisiert abläuft, die Bank kann weder doch darf sie in den Transaktionsprozess eingreifen.

Jetzt hab ich noch ein Schreiben mit einer letzten Festnetzmahnung bekommen,

Das ist auch nur logisch, nachdem du die Bezahlung ja hast rückbelasten lassen.

wieder ein anderer Betrag (wo ich auch nicht erkennen kann, wie es sich zusammen setzt) zudem drohen die mir jetzt sogar noch mit Schufa-Eintrag.

Das ist die Folge der Zahlungsverweigerung. Zur Analyse der Rechnungsdaten musst du dich mit der Telekom in Verbindung setzen.

Dürfen die das überhaupt?

Selbstverständlich; den Bedingungen zum Datenaustausch hast du mit dem Vertragsabschluss zugestimmt. Allerdings geht das nur bei unstrittigen Forderungen. Ob dies hier zutrifft, ist im Kontext nicht ersichtlich, denn Einwände müssen dem Vertragspartner auch auf dem entsprechenden Weg gemeldet werden.

Auf meinen ersten Brief kam nur ein versuchter Anruf

Sehr hilfreich.

(aber ich möchte das alles schriftlich klären, am Telefon fehlen mir Nerven und Zeit und ich brauche was in der Hand als Beweis).

Schriftlich kommt da i.d.R. gar nichts - außer irgendwann einer Vertragsstillegung und einem Mahnbescheid.

Was kann ich tun, wenn die sich doch widerrechtlich an der Schufa vergreifen

Weder ist das widerrechtlich, noch "vergreift" sich da irgendwer. Wenn du die Forderungen anfechten willst, musst du den Weg der Klage beschreiten, oder dich auf Zahlung verklagen lassen. Bei einem Negativeintrag im Bereich Telekommunikation wirst du allerdings kaum irgendwo wieder einen Internet/Handyvertrag ohne Vorauszahlung bzw. nur noch auf Prepaid-Basis erhalten. Insofern solltest du vielleicht doch einfach mal das Kontaktformular benutzen, und dir die Sachlage erläutern lassen. Alternativ mandatiere einen Anwalt auf eigene Rechnung.

zudem drohen die mir jetzt sogar noch mit Schufa-Eintrag.

Das ist keine Drohung sondern gesetzlich vorgeschrieben um einen negativen Schufaeintrag erstellen lassen zu dürfen. Der Schuldner muss über bevorstehende negative benachrichtigung der Schufa informiert werden. Die Frage ist ob du den mahnungen wirklich rechtmäßig Widersprochen hast denn es besteht ein Unterschied zwischen unspezifischer Beschwerde und konkretem widerspruch bezogen auf eine Mahnung.

https://www.bonify.de/wann-bekommt-man-einen-schufa-eintrag#wann-bekommt-man-einen-schufa-eintrag

Bevor ein Negativeintrag erfolgen darf, müssen vier Kriterien erfüllt sein:
-Es müssen mindestens zwei schriftliche Mahnungen beim Schuldner nach fälliger Forderung eingegangen sein, denen nicht widersprochen wurde.
-Die Mahnungen müssen mit einem Abstand von vier Wochen erfolgen.
- In einem der beiden Mahnbescheide muss ein negativer Schufa-Eintrag angekündigt werden.
-Bis zuletzt wurde die Forderung nicht beglichen.

ichweisnix  12.08.2021, 09:18

Den wichtigsten Teil haben Sie vergessen:

Wird kein Widerspruch gegen die falsche Forderung eingelegt,

Sobald man die Forderung dem Grunde nach bestreitet sieht die Sache nämlich anders aus. Hier darf ein Schufaeintrag erst erfolgen, wenn die Forderung rechtskräftig tituliert ist.

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MAB82  12.08.2021, 09:27
@ichweisnix
Sobald man die Forderung dem Grunde nach bestreitet sieht die Sache nämlich anders aus.

Darauf bin ich doch eingegangen. Es ist die erste der zitierten Bedingung und ich habe geschrieben das aus der Fragestellung nicht klar ersichtlich ist, ob den Mahnungen wirklich formgerecht widersprochen wurde.

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Dürfen die das überhaupt?

Nicht wenn Sie die Forderung ausdrücklich bestreiten. In die Schufa dürfen nur rechtskräftige also titulierte oder unbestrittene Forderungen eingetragen werden. Bei strittigen Forderungen muß der Gläubiger selbstverständlich den Rechtsweg gehen.

Zu beachten sind hier natürlich Klagen und gerichtliche Mahnbescheide. Bei gerichtlichen Mahnbescheiden müssen sie widersprechen, sonst wird der ohne Prüfung wirksam.

Was kann ich tun, wenn die sich doch widerrechtlich an der Schufa vergreifen und gar nicht reagieren?

Sie können und sollten sich direkt an die Schufa wenden und mitteilen, das die Forderung bestritten wird. Die Schufa darf die Informationen dann nicht mehr an Dritte weiter geben (auch nicht über einen Scorewert).

Woher ich das weiß:Recherche
Ich habe Ende Mai den Vertrag bei der Telekom gekündigt, direkt nach meinen Umzug,

besteht ein Sonderkündigungsrecht? nur dann, wenn die Telekom nicht die vertragliche Leistung am neuen Wohnort stellen kann.

ist das der Fall, kannst nicht kündigen, nur vertragsgemäß, und in dem Falle sind die Rechnungen zu begleichen. Du zahlst nicht, kann gemahnt, gerichtlicher Mahnbescheid kommen, und selbstverständlich auch ein Schufaeintrag


Butterfly36 
Beitragsersteller
 12.08.2021, 10:05

ich bin mit Sonderkündigungsrecht ordnungsgemäß über meinen neuen Anbieter aus dem Vertrag raus gekommen. Jetzt haben wir mittlerweile schon Mitte August und es findet einfach kein Ende. Ich habe jetzt die Schuldnerberatung eingeschaltet. Damit wäre ich auf der sicheren Seite.

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Oponn  12.08.2021, 10:10
@Butterfly36

Die Telekom hat dir also die Kündigung bestätigt und du hast seit geraumer Zeit keinen Anschluss mehr dort?

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FordPrefect  12.08.2021, 11:16
@Butterfly36
ich bin mit Sonderkündigungsrecht ordnungsgemäß über meinen neuen Anbieter aus dem Vertrag raus gekommen.

Und das hast du schriftlich?

Jetzt haben wir mittlerweile schon Mitte August und es findet einfach kein Ende.

Das kann es auch nicht, wenn die Kündigung im Mai erfolgte. Die Frist zur Kündigung nach § 46 Abs. 8 TKMG beträgt 3 Monate, beginnend mit dem Datm des Umzugs in die Wohnung, an der der Anbieter die Leistung nicht oder nicht im vereinbarten Maß erbringen kann.

Wenn du also den Vertrag Ende Mai erfolgreich (!) gekündigt hast, dann endet der Vertrag auch erst Ende August. Somit sind die Forderungen der Telekom berechtigt.

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peterobm  12.08.2021, 11:29
@Butterfly36
Ich habe Ende Mai den Vertrag bei der Telekom gekündigt, direkt nach meinen Umzug

in dem Falle läuft die Kündigungsfrist 3 Monate - außerordentlich. Vertraglich bist noch bis Ende August gebunden.

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Es gibt Kündigungsfristen die du einhalten musst. Wenn eine Sonderkündigung nicht angenommen wird musst dann auch bis Ablauf des Vertrages weiter bezahlen. Tust du das nicht kann die Telekom selbstverständlich einen Schufaeintrag veranlassen.


Butterfly36 
Beitragsersteller
 12.08.2021, 10:06

die haben meine Kündigung im vollem Umfange akzeptiert, darum verstehe ich das ganze Theater ehrlich gesagt nicht und ich habe auch ordnungsgemäß meine Mietgeräte zurück geschickt und darüber ebenfalls eine Kündigungsbestätigung erhalten. Und das sie immer noch versuchen abzubuchen ist ja auch widerrechtlich.

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