Darf der Busfahrer ohne Freisprechanlage telefonieren mit dem Handy?
Darf der Busfahrer ohne Freisprechanlage telefonieren mit dem Handy?
5 Antworten
Auch wenn die anderen Antworten alle etwas anderes sagen - für Busse gibt es tatsächlich eine Ausnahme, s. StVO §23:
"(1b) Absatz 1a Satz 1 bis 3 [d. h. dass allgemeine Handy-Verbot] gilt nicht für ...
3. stehende Straßenbahnen oder Linienbusse an Haltestellen (Zeichen 224)."
Ohne diese Ausnahme müssten Busfahrer*innen nämlich auch immer den Motor abschalten, um eine Fahrkarte zu verkaufen, da der Fahrscheindrucker streng genommen auch "ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient" ist. (Außerdem wird m. E. damit der Tatsache Rechnung getragen, dass es im Linienbetrieb nun mal manchmal nötig ist, kurzfristig mit der Disposition o. ä. zu kommunizieren und - zumindest bei privaten Unternehmen, die kein meist eigenes Funknetz betreiben - diese Kommunikation i. d. R. über die privaten oder dienstlichen Handys der Mitarbeiter läuft.)
Allerdings gilt diese Ausnahme eben auch nur, wenn der Bus an einer Haltestelle steht, also nicht einmal an einer Ampel, erst recht nicht während der Fahrt.
Nein, ohne Freisprechanlage darf niemand telefonieren, während man ein Fahrzeug lenkt, egal, worum es sich handelt.
Allerdings dürfte er ein Funkgerät, dessen Mikro an einem Kabel hängt, benutzen.
Das gleiche, wie allen anderen. 60€ (oder 100€?) und ein Punkt.
Nope. Mach n Video davon und zeigs ihm, wenn du das nächste mal fährst. Kannst umsonst fahren. *grins*
Wenn er steht und der Motor vollständig ausgeschaltet ist, ja.
Was passiert wenn der Busfahrer es doch tut was droht ihm dann als Strafe ?
Ja, wenn der Bus steht und der Motor aus ist.
Was passiert wenn der Busfahrer es doch tut was droht ihm dann als Strafe ?
Was passiert wenn der Busfahrer es doch tut was droht ihm dann als Strafe ?