Teilzeit Jobcenter?


02.10.2024, 09:19

Die andere Person verdient nichts da in Elternzeit 300€

4 Antworten

Wenn ihr bisher kein anderes Einkommen als das was angegeben wurde habt, steht euch ja noch mehr als nur die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom von 670 Euro zu.

Euch als Paar stehen derzeit jeweils 506 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu und dem Kind unter 6 Jahren 357 Euro Regelbedarf.

Zu dem jeweiligen Regelbedarf kommt dann bei 3 Personen min.noch jeweils 1 / 3 Kopfanteil von der Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Der Regelbedarf und min.noch der Kopfanteil der jeweiligen Person ergibt dann den Bedarf der Person.

Wenn die Mutter vorher nicht gearbeitet hat und nur das staatliche Mindestelterngeld von 300 Euro für 1 Jahr bekommt, bleiben im Regelfall 30 Euro Versicherungspauschale ohne Anrechnung.

Es würden dann angenommen 270 Euro vom Elterngeld von ihrem Regelbedarf für den Lebensunterhalt von derzeit 506 Euro abgezogen.

Der Rest von 236 Euro und der Kopfanteil der Warmmiete wäre dann ihr vorerst ungedeckter Bedarf und würde bei erfüllen der sonstigen Voraussetzungen als Aufstockung vom Jobcenter gezahlt.

Dir stünden auch derzeit 506 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu und dein Kopfanteil der Warmmiete.

Dem Kind 357 Euro, dass Kindergeld von 250 Euro würde voll angerechnet, also dann läge der vorerst ungedeckte Bedarf bei 107 Euro + den Kopfanteil der Warmmiete.

Wenn Du tatsächlich 1000 Euro Nettoeinkommen aufs Konto bekommen würdest, hast Du auf jeden Fall 1200 Euro Brutto und kannst Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll vom Nettoeinkommen abziehen.

Der Freibetrag berechnet sich vom Bruttoeinkommen, man müsste dann schon genau das Brutto und Nettoeinkommen kennen, um den korrekten Freibetrag berechnen zu können.

Also bei min. 1200 Euro Brutto läge der Freibetrag bei rund 350 Euro und wenn Du auf min. 1500 Euro Brutto kommen würdest, wären es durch das minderjährige Kind 30 Euro mehr an Freibetrag.

Angenommen Du hast min. 1200 Euro Brutto, dann könntest Du von deinen 1000 Euro Nettoeinkommen rund 350 Euro an Freibetrag abziehen und hättest dann nur um die 650 Euro anrechenbares Nettoeinkommen.

Wenn man zu den ca. 650 Euro anrechenbarem Nettoeinkommen die 270 Euro anrechenbares Elterngeld und die 250 Euro Kindergeld als Einkommen des Kindes addiert, käme man angenommen auf etwa 1170 Euro anrechenbares Einkommen.

Euer Bedarf läge ohne Berücksichtigung von eigenem Einkommen derzeit bei 2 x 506 Euro + 357 Euro Regelbedarf für das Kind = min. 1369 Euro + 670 Euro Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom = gesamt min. 2039 Euro im Monat.

Bei angenommen 1170 Euro gesamten anrechenbaren Einkommen würde euch vom Jobcenter derzeit um die 869 Euro an monatlicher Aufstockung zustehen.

Es könnte dann ein möglicher Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde und später auch auf Kinderzuschlag von der Agentur für Arbeit geprüft werden, kostenlose Rechner findest Du im Internet, auch für Bürgergeld vom Jobcenter.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Das Jobcenter schiebt einem kein Geld hinterher, nur weil man nicht Vollzeit arbeiten gehen will. Sollte deine Partnerin also in Elternzeit sein und du gesundheitlich nicht eingeschränkt bist, spricht nichts dagegen Vollzeit zu arbeiten und für deinen/euren Lebensunterhalt selbst aufzukommen anstatt vom Steuergeld anderer zu leben.

Du könntest es über Wohngeld versuchen, solange du eine Ausbildung hast und der Lohn einfach nur sehr niedrig ist.


Aequaliz  02.10.2024, 11:03

Bei solchen Kommentaren setzt der Würgereiz ein.

Majakl12704  02.10.2024, 11:42
@Aequaliz

Interessant, bei mir setzt der ein, wenn ich darüber nachdenke, dass mein erarbeitetes Geld an faule Schmarotzer draufgeht

Justin1028372 
Beitragsersteller
 02.10.2024, 12:21
@Majakl12704

Faule Schmarotzer? Der Arbeitgeber möchte erstmals das ich Teilzeit arbeiten möchte und da ich nicht Rum liegen möchte habe ich dies angenommen bei deinen Aussagen könnte man echt würgen

Aequaliz  02.10.2024, 13:56
@Majakl12704

Ich sag ja, solche kommentare erzeugen Würgereiz. Auf Basis wilder Spekulationen und Vorurteilen rotzen sie ungefiltert ihre Gedankenwelt anderen vor die Füße und das in einem kontext in dem sie eigentlich die Absicht haben anderen zu helfen(?).

Es erscheint mir empfehlenswert zu sein, wenn sie ihre grundannahmen nochmal genauer unter die Lupe nehmen. Als Reflektionsfrage bietet sich an: "Stimmen meine ganzen Annahmen überhaupt oder unterstelle ich voreilig etwas"?

Frag im Jobcenter nach . Außerdem hängt es davon ab,wie viel die Partnerin verdient.

Mit freundlichen Grüßen


Justin1028372 
Beitragsersteller
 02.10.2024, 09:19

Okay das werde ich machen wollte nur vorab Erfahrungen oder Meinungen wissen vielen Dank