Teilschuld bei egoistischem Verhalten im Strassenverkehr?

4 Antworten

Nie keine Teilschuld, sondern immer volle Schuld, da Vorsatz... Vorausgesetzt es gibt jemanden mit Dashcam oder Augenzeugen, welche dann Dein Fehlverhalten gesehen haben...

Teilschuld wäre allenfalls möglich, wenn an dieser Stelle Überholverbot wäre...

Da diese Person wütend über diesen Motorradfahrer ist, verreißt sie während des Überholvorgangs das Lenkrad einmal kurz.

Damit ist die Person charakterlich nicht zum Führen eines Kraftfahrzeugs geeignet und muss, wenn sie nach Ablauf der Sperrfrist eine Neuerteilung ihrer entzogenen Fahrerlaubnis beantragt, einer MPU zugeführt werden.

Für den Kindergarten wird eher der Verursacher die vollen Schuld kriegen. Und schwer verletzte Personen, die selber Bockmist bauen, kommen in meisten Fällen ohne Probleme durch, außer Schmerz und Krankenhausaufenhalt

"wütend auf den Motorradfahrer ist" -> in Form einer unerwarteten starken Lenkbewegung? Das ist keine Teilschuld mehr, sondern Vorsatz und trägt die 100% alleinige Schuld.