Taxi Rückfahrt umsonst?
Letztens bin ich Taxi gefahren. Hin und den gleichen weg wieder zurück. Der Taxifahrer hat mich darauf hingewiesen, dass bei Rückfahrt zum Ursprungsort die Rückfahrt immer kostenlos sein muss. Nur während der Wartezeit am Zielort läuft die Uhr - vor der Rückfahrt wird sie ausgemacht.
Beim nächsten Mal (gleiches Ziel) wollte der Taxifahrer auch die Rückfahrt berechnen. Ich wies ihn auf die Handhabung seines Kollegen hin und er sagte "Ooops, das hatte ich vergessen".
Frage: Ist es generell so, dass Taxi-Rückfahrten zum Ursprungsort kostenlos sind? Gibt es eine Kilometerbegrenzung? Was ist z. B. wenn ich von Potsdam nach Berlin zum Shoppen fahre? Ist die Rückfahrt mit dem selben Taxi kostenfrei?
5 Antworten
In der Regel sind es bei uns 2 Fahrten. Du hast aber die Möglichkeit, hier eventuell einen Sondertarif auszuhandeln. So wie Du es beschreibst. Dann muss es aber abgesprochen und der Fahrer damit einverstanden sein.
Also aktuell gut es 2 Tarife.
Den 1.Tarif nimmt man wenn der fahrgast hin zurück fahren möchte.
Der 2. nimmt man wenn der Gast nur hin möchte, da die leerfahrt zurück berechnet wird. Wie die Fahrer es machen, es kommt auf gleiche.
Viele fahren auch direkt auf dem 2. Tarif damit diese gleich bei Ankunft abrechnen können.
ich muss dazu sagen das es aber nicht ganz legal gegenüber dem Finanzamt ist
Innerhalb vom Pflichtgebiet muss jeder km bezahlt werden. Unabhängig davon ob hin oder zurück oder geradeaus usw. Außerhalb kann der Preis verhandelt werden. Die Rückfahrt kann kostenlos sein, wenn die Fahrt vom Außerhalb wieder zum Pflichtgebiet sofort zurückgeht. Sonst muss die Wartezeit bezahlt werden und nach einer längeren Wartezeit kann die Rückfahrt u. U wieder kostenpflichtig sein.
Innerhalb von Pflichtgebiet muss jeder hinterlassenen km bezahlt werden. Unabhängig davon ob zurück oder geradeaus . Nur wenn die Fahrt über ein Pflichtgebiet hinaus geht, darf die Rückfahrt unter bestimmten Voraussetzungen (sehr kurze Wartezeit) kostenlos sein. Wartezeit muss auch bezahlt werden.
Also, so großzügig sind die hier nicht. Ein Weg wird bezahlt und ein Folgeauftrag geht nicht, weil ja durch meinen Rücktransport gebunden. Somit: Zwei Fahrten. Nimm einen Mietwagen, denn die dürfen ja nicht stehen bleiben und auf Kundschaft warten.
Also, in unserer TTVO steht klipp und klar: Einfache mit Entlassung des Taxis oder eben Rundfahrt, wenn wieder zum Ausgangspunkt zurück und komplette Strecke wird bezahlt. Auszug Zitat: Der Fahrleistungspreis bei Rundfahrten von einer Abholadresse zu Ziel(en) mit Wartezeit und Rückfahrt wird für die gesamte Fahrtstrecke gemäß Tarifstufe 1 berechnet, wenn Abholadresse und Ziel(e) sich innerhalb der Betriebssitzgemeinde (Tarifzone I) befinden oder die Abholadresse außerhalb der Betriebssitzgemeinde (Tarifzone II) liegt.
Das ist auch richtig so, bei Rundfahrten sind nur die Strecken zu bezahlen.
Das hat laut meinem Taxifahrer nichts mit Großzügigkeit zu tun. Er sagte jeder Taxifahrer sei an diese Regel gebunden. Bei Rückfahrt zum selben Ziel muss der Taxometer aus bleiben.