Darf ein Taxi Unternehmen die Fahrt ablehnen?
Es ist unwirtschaftlich.
6,80€ ( netto weniger da 7% Steuern ) für eine Straße !!
Der Fahrer muss im Berufsverkehr 5 km anreisen. Mit Hin - und Rückfahrt von der Zentrale, 30 min braucht der Fahrer.
Die Anfahrt darf wegen Pflichtfahrgebiet nicht berechnet werden - nur 4,30€ Grundgebühr.
Das weil die Uroma auf Krücken die 500m nicht zu Fuß laufen will von der Arztpraxis zum Supermarkt. Trinkgeld, 20 cent.
2 Antworten
In Deutschland gibt es die Beförderungspflicht für Taxis innerhalb eines festgelegten Pflichtfahrgebiets. Das heißt, auch wenn eine Fahrt unwirtschaftlich ist, darf sie in der Regel nicht abgelehnt werden. Ausnahmen gibt es nur bei unzumutbaren Umständen, z. B. bei Sicherheitsrisiken oder wenn das Fahrzeug nicht einsatzbereit ist. Selbst bei kleinen Fahrten, wie in deinem Beispiel, wo jemand nur kurz von der Arztpraxis zum Supermarkt will, muss die Fahrt durchgeführt werden – auch wenn sie für den Fahrer wenig einbringt.
Quelle und für mehr Infos🔎:
https://www.deurag.de/blog/taxi-befoerderungspflicht-und-fahrgastrechte/
Also wenn das Taxi schon vor Ort steht, dann dürfen sie hier bei uns keine fahrt ablehnen, hab ich selbst mal in Anspruch nehmen müssen von KH nach Hause, sind grob 500m. Die Grundgebühr wird immer berechnet