Innerhalb vom Pflichtgebiet muss jeder km bezahlt werden. Unabhängig davon ob hin oder zurück oder geradeaus usw. Außerhalb kann der Preis verhandelt werden. Die Rückfahrt kann kostenlos sein, wenn die Fahrt vom Außerhalb wieder zum Pflichtgebiet sofort zurückgeht. Sonst muss die Wartezeit bezahlt werden und nach einer längeren Wartezeit kann die Rückfahrt u. U wieder kostenpflichtig sein.
Innerhalb von Pflichtgebiet muss jeder hinterlassenen km bezahlt werden. Unabhängig davon ob zurück oder geradeaus . Nur wenn die Fahrt über ein Pflichtgebiet hinaus geht, darf die Rückfahrt unter bestimmten Voraussetzungen (sehr kurze Wartezeit) kostenlos sein. Wartezeit muss auch bezahlt werden.
Ich habe eine 6 Jahre alte Schäferhündin aus dem Ausland kommen lassen. Ein Traumhund. Ein wahrer Schatz war sie. Sie musste ich leider nach weiteren 6,5 wunderschönen gemeinsamen Jahren aufgrund Hemangiosarkom vor drei Tagen einschläfern lassen. Sie fehlt mir . RIP kleine Maus!!
Hallo
Sentalaus
wenn dein Beitrag auch ziemlich alt ist, ist mir eines bei deinem Vortrag aufgefallen: Du erzählst bei deinem ersten Beitrag, dass der Hund auf einem Autobahnparkplatz übergeben würde. Weiterhin bei deinem nächsten Beitrag gibst du an, den Hund direkt von Marsberg ?? abgeholt zu haben!!!!! Was stimmt denn nun und was nicht? Es irritiert einen.