Tattoos bei der Polizei in RLP?

4 Antworten

Für die Mehrheit aller Bundesländer gilt immer noch die Regel für Bewerber bei der Polizei: Tattoos müssen verdeckt werden können. Grundsätzlich sind Tätowierungen bei der Polizei also nicht verboten, diese müssen sich aber mit dem Job vereinbaren lassen und von der Dienstkleidung abgedeckt sein (Ausnahmen möglich). Das bedeutet, dass beim Tragen der Dienstuniform Tätowierungen und Ähnliches nicht sichtbar sein dürfen. Sofern ein Tattoo durch die getragene Uniform nicht vollständig verdeckt wird, ist es in geeigneter und dezenter Weise abzudecken.

Prinzipiell sind Tattoos kein Ausschlussgrund mehr für eine Einstellung bei der Polizei. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn die Tätowierungen im sichtbaren und nicht sichtbaren Bereich des Körpers keine: 

  • Kennzeichnung von verfassungsfeindlicher Organisationen zeigen (Symbole, Fahnen, Parolen o. ä.) oder mit diesen verwechselt werden könnten
  • rechts- oder linksradikal sowie allgemein extremistische Darstellungen sind
  • frauenfeindliche oder Sexistische Darstellungen zeigen
  • entwürdigten und/oder diskriminierenden, Gewalt verherrlichten oder menschenverachtende oder anderweitig fragwürdige Darstellungen zeigt

Auch großflächige und auffällige Tattoos, besonders im Bereich des Kopfes, Halses und den Händen sind weiterhin ein Ausschlussgrund für die Polizei und können einen Eignungsmangel darstellen. https://www.dertestknacker.de/tattoos-und-koerperschmuck-bei-der-polizei/

Du musst an der richtigen Stelle lesen. Die richtige Stelle ist die Homepage der Polizei RLP. Und wenn du das, was dort steht, nicht erfassen kannst, sehe ich eh schwarz.

Mit Schreiben des Ministerium des Innern und für Sport / Rheinland-Pfalz vom 06.07.2018 wurden neue Verfahrensregelungen bezüglich der Tätowierungen angezeigt.
Ab sofort wird wie folgt verfahren:
Die Tätowierung darf nicht gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßen und keine sexuelle, keine gewaltverherrlichende, keine diskriminierende oder gesetzlich verbotene Motive beinhalten
Tätowierungen sind nicht zu beanstanden, wenn diese von der Dienstbekleidung (Kurzarmhemd) bedeckt sind, soweit sie nicht gegen die o.g. Grundsätze verstoßen
Tätowierungen, die sich im sichtbaren Bereich der polizeilichen Sommeruniform (Kurzarmdiensthemd, -bluse) befinden, können durch Tragen eines Langarmhemdes (Diensthemd/-bluse) dessen Ärmel nicht aufgekrempelt sein dürfen, verdeckt werden. Diese Tätowierungen dürfen ebenfalls nicht gegen die o.g. Grundsätze verstoßen.

Das bedeutet, dass jedes Tattoo begutachtet und jeder Fall für sich beurteilt wird.

Gruß S.

Also bei mir in der Südwestpfalz ist es verboten, also abdecken.


xMilza 
Beitragsersteller
 13.06.2021, 21:07

Also abdecken ist überhaupt kein Problem für die?

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JOSTRIKER0220  13.06.2021, 21:10
@xMilza

Es kommt darauf an. Arm oder Hand tattoos müssen klein sein. Also nicht den ganzen Arm voll tattoowiert. Auch verboten ist der Hals beim Nacken weiß ich es jedoch nicht. Gesicht sowieso. Den rest sieh man eh nicht.

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Sirius66  13.06.2021, 22:41
@xMilza

LIES doch einfach DEREN besondere Hinweise dazu!

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