Polizeiausbildung mit Invisalign?

3 Antworten

Also bei der Bewerbung musst du dies ja mit angeben. Auch wenn du die Schienen jederzeit rausnehmen kannst, bist du ja immer noch in einer Kieferorthopädischen-Behandlung, von daher ein Ausschlussgrund.

Es ist und bleibt eine kieferorthopädische Behandlung, die ja auch kostenpflichtig ist. Oder willst du das alles auch selbst bezahlen?

Gruß S.


Lenimiaa 
Beitragsersteller
 05.02.2018, 12:30

ja natürlich bezahle ich das alles selber

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Freiwillig oder nicht - es ist eine kieferorthopädische Behandlung.