Polizei NRW Tattoos, erlaubt oder nicht?

2 Antworten

Solange es mit einem langen Oberteil verdeckbar ist und nicht gegen das GG verstößt (Hakenkreuz, etc.) sollte es passen.

Von Experte Knopperz bestätigt

Prinzipiell sind Tattoos kein Ausschlussgrund mehr für eine Einstellung bei der Polizei. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn die Tätowierungen im sichtbaren und nicht sichtbaren Bereich des Körpers keine: 

  • Kennzeichnung von verfassungsfeindlicher Organisationen zeigen (Symbole, Fahnen, Parolen o. ä.) oder mit diesen verwechselt werden könnten
  • rechts- oder linksradikal sowie allgemein extremistische Darstellungen sind
  • frauenfeindliche oder Sexistische Darstellungen zeigen
  • entwürdigten und/oder diskriminierenden, Gewalt verherrlichten oder menschenverachtende oder anderweitig fragwürdige Darstellungen zeigt

Auch großflächige und auffällige Tattoos, besonders im Bereich des Kopfes, Halses und den Händen sind weiterhin ein Ausschlussgrund für die Polizei und können einen Eignungsmangel darstellen.  

Eine Beurteilung über die Tätowierungen vorab als Entscheidungsgrundlage für eine Bewerbung bei der Polizei wird nicht stattfinden. Des Weiteren ist jede Beurteilung eine Einzelfallentscheidung.

Mehr dazu https://www.dertestknacker.de/tattoos-und-koerperschmuck-bei-der-polizei/