Polizei NRW Tattoos, erlaubt oder nicht?
Überall steht was anderes, überall sagen mir die Leute was anderes. Hab ein Kreuztattoo auf der Brust, kein Problem, kann abgedeckt werden
Hab aber am Unterarm ein Flügeltattoo (Geht über den ganzen Unterarm) wie sieht es da aus? Ist das ein Ausschluss Grund für die Bewerbung? Muss es im Dienst permanent abgedeckt werden?
2 Antworten
Solange es mit einem langen Oberteil verdeckbar ist und nicht gegen das GG verstößt (Hakenkreuz, etc.) sollte es passen.
Prinzipiell sind Tattoos kein Ausschlussgrund mehr für eine Einstellung bei der Polizei. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn die Tätowierungen im sichtbaren und nicht sichtbaren Bereich des Körpers keine:
- Kennzeichnung von verfassungsfeindlicher Organisationen zeigen (Symbole, Fahnen, Parolen o. ä.) oder mit diesen verwechselt werden könnten
- rechts- oder linksradikal sowie allgemein extremistische Darstellungen sind
- frauenfeindliche oder Sexistische Darstellungen zeigen
- entwürdigten und/oder diskriminierenden, Gewalt verherrlichten oder menschenverachtende oder anderweitig fragwürdige Darstellungen zeigt
Auch großflächige und auffällige Tattoos, besonders im Bereich des Kopfes, Halses und den Händen sind weiterhin ein Ausschlussgrund für die Polizei und können einen Eignungsmangel darstellen.
Eine Beurteilung über die Tätowierungen vorab als Entscheidungsgrundlage für eine Bewerbung bei der Polizei wird nicht stattfinden. Des Weiteren ist jede Beurteilung eine Einzelfallentscheidung.
Mehr dazu https://www.dertestknacker.de/tattoos-und-koerperschmuck-bei-der-polizei/