Taschengeld in einer Wohngruppe verbieten?
Hallo, ich bin W/16 und ich wollte fragen ob die betreuerin das darf: ,,Erst räumst du fein Zimmer auf und dann kriegst du dein Taschengeld, wenn nicht dann nicht."
Darf sie das ? Weil eigentlich sollte heute jeder sein Geld bekommen.
3 Antworten
Hast du einen gesetzlichn Anspruch auf "Taschengeld"? Nein
Allerdings sind gewisse "Erziehungsmaßnahmen" in Verbindung bei der Haushaltsführung (also auch dein Zimmer) legitim und auch sinnvoll: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1619.html
Wäre mir auch lieb nicht arbeiten gehen zu müssen und stat dessen einfach mal bei der Bank die Hand hinzuhalten und zu sagen gib mir mal ein bischen Geld, da habe ich Anspruch drauf und ihr habt es ja.
In der Jugendhilfe ist das nicht wie bei den Eltern. Vergiss solche Quatschmeinungen wie "du hast keinen Anspruch auf Taschengeld".
Die Einrichtung dürfte eigentlich gar keinen Zugriff auf das Geld haben. Das müsste dein Vormund verwalten.
Du hast einen Anspruch, es ausgezahlt zu bekommen. Es gehört nicht der Einrichtung, sondern Dir. Und nur Dir. Und wer es zurückhält, macht sich der Unterschlagung strafbar.
Ich habe das Geld immer sofort ausgezahlt, mir das quittieren lassen. Und nicht einen einzigen Gedanken darauf verschwendet, das als Druckmittel einzusetzen, wie manche Kollegen.
ruf einfach den zuständigen rechtspfleger, beim gericht an und erkundige dich! niemand weiß, wie deine betreuung ausschaut! ;-)