Taschengeld in Wohngruppe entzogen?
Hallo, ich lebe in einer Wohngruppe in Niedersachsen. Eine Mitbewohnerin hat aus Versehen ein Schulbuch beschädigt. Nun wird ihr für zwei Monate das Taschengeld gestrichen. Das kommt leider häufiger vor. Uns wird das komplette Taschengeld gestrichen weil wir z.B. Eine Schüssel kaputt machen. Kennt jemand die rechtlichen Grundlagen dafür? Darf uns das *ganze* Taschengeld gestrichen werden?
4 Antworten
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Das müsste eigendlich im Vertrag stehen wie das geregelt ist.
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Die Einrichtung darf dir nicht einen einzigen Cent "streichen". Vermutlich - das ist der Regelfall - darf sie noch nicht einmal dein Geld verwalten. Das obliegt dir, den Eltern oder einem Vormund; je nach deiner individuellen Lage.
Zahlt sie dir irgendwas nicht aus, würde das im Regelfall Straftatbestände, etwa Veruntreuung, erfüllen.
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Nein, das ist die eine Sache, die definitiv illegal ist. Das Taschengeld ist euer Eigentum, nicht das vom Heim. Viele WGs machen das leider immer noch.
Das einfachste wäre es, das der Heimausicht zu melden (Brief, Telefon, eMail) und gleichzeitig noch eine Strafanzeige wegen Unterschlagung (weil das ist es) zu stellen.
Mal beim Kinderschutzbund anrufen kann auch nicht schaden. Die setzen sich gerne ein, wenn bei Jugendamtskindern die Rechte verletzt werden.
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Das ist dummes Zeug. Junge Menschen, die in stationären Einrichtungen leben, haben einen sozialrechtlichen Anspruch auf Taschengeld (Paragraph 39 Abs. 2 SGB VIII). Taschengeld ohne das Einverständnis zu kürzen erfüllt den Straftatbestand der Unterschlagung gem. Paragraph 246 StGB.
Beste Antwort ever