Sylter Nazi Parolen Urteile?

3 Antworten

Guten Tag!

Gegen die Betroffenen wird bislang noch ermittelt. Aus dem Grund gibt es daher noch kein gesprochenes rechtskräftiges Urteil. Ob die Handlungen der Betroffenen strafbar sind, haben bereits mehrere Strafrechtler untersucht.

Die Äußerung ,,Ausländer raus" ist von der Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Abs. 1 S. 1 GG geschützt, wie das Bundesverfassungsgericht in einer Entscheidung festgestellt hat, soweit keine weiteren Begleitumstände vorliegen, die den wesentlichen Kern der Menschenwürde nicht unerheblich verletzen (siehe Kommentar zu @Eckengucker).

Gleiches gilt für ,,Deutschland d. D". Auch hier hat ein Gericht die Äußerung als Teil der Meinungsfreiheit gesehen und eine Strafbarkeit des Betroffenen wegen Volksvertretung nach § 130 StGB abgelehnt (vgl. AG Rathenow, Beschluss vom 13.04.2006 - 2 Ds 496 Js 37539/05 (301/05).

Was den Kollegen mit dem H-Gruß betrifft, sieht das schon anders aus. Hier hat das OLG Hamm, unabhängig davon mit welcher Hand der H-Gruß gezeigt wird, die nationalistische Grußformel eindeutig als strafbare Handlung im Sinne des § 86, 86a StGB qualifiziert (vgl. OLG Hamm - Beschl. v. 25.06.2024, Az. 4 ORs 71/23). Im Sylt-Video hat der Betroffene den rechten Arm sogar im Takt bewegt. Ob das noch als H-Gruß gewertet werden kann, bleibt abzuwarten, wie die Gerichte darüber urteilen (wenn das Verfahren vorher nicht schon eingestellt wird).

Kur: Gerichte haben somit bereits in ähnlichen Fällen entschieden. Wie es im Sylt-Fall ausfallen wird, bleibt noch bis zum Ende der Ermittlungen abzuwarten. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Wenn keine Straftat vorliegt, gibt es keine Verurteilung.

Das Problem ist, dass die Sache vor der EU-Wahl penentrant aufgebauscht wurde, und zwar so, dass man an einer fairen Berichterstattung wirklich zweifeln muss. Tatsächlich hat die AfD zwar insgesamt zugelegt, aber vermutlich auch durch diese Geschichte nicht so sehr wie sie zunächst in den Umfragen dastand. Ein meiner Meinung nach bedenklicher Tatbestand, wenn eine Berichterstattung politischen Coleurs durch unsere Medien, Wähler kurz vor der Wahl in ihrer Entscheidung absichtlich beeinflusst.

Das Lied in Partylaune zu singen ist nur dann verboten, wenn ein direkter rechtsextremer Zusammenhang vorliegen würde.

Vielleicht hilft dir der RA-Artikel hier weiter.

Der Straftatbestand der Volksverhetzung erfordert aber, dass im konkreten Fall - über die Kundgabe bloßer Ablehnung und Verachtung hinausgehend - zum Hass gegen Ausländer aufgestachelt oder zu Gewalt- und Willkürmaßnahmen gegen Ausländer aufgefordert wird, oder Ausländer unter Verletzung der Menschenwürde beschimpft, verleumdet oder böswillig verächtlich gemacht werden.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte in einem Fall entschieden, dass die Parole „Ausländer raus“ alleine nicht die Menschenwürde verletzt und somit durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist (vgl. Az. 1 BvR 369/09, 1 BvR 370/04, 1 BvR 371/04). Hintergrund waren Plakate des Vereins „Augsburger Bündnis – Nationale Opposition“. Das Urteil wurde mit Beschluss vom 04.02.2010 rechtskräftig.

https://www.die-anwalts-kanzlei.de/auslaender-raus-gigi-dagostino-strafbar/

Nach der Wahl hat man, wie du richtig sagst, nichts mehr davon gehört. Also, weshalb ist wohl so vorgegangen worden.......

Für ein Urteil muß es erst mal einen Gerichtsprozess geben.

Und für einen Gerichtsprozess eine Straftat, oder zumindest den Verdacht einer Straftat.

Empörtes Geschnatter der Mainstreammedien allein reicht aber zum Glück noch nicht, um einen Prozess in Gang zu setzen.

Auch wenn das Geschnatter noch so laut ist, oder irgend welche linken Politclowns vor Empörung noch so schnauben.