Suzuki Gsxr 600 mit 48ps im Fahrzeugschein mit A2 erlaubt?
Moin Leute, ich habe eine frage und zwar hab ich seit september 2023 meinen A2 und ja ich weiß dass man ein bike mit max. 70kw offene Leistung auf die 35kw drosseln darf.
nun zu meiner frage ich habe eine gsxr 600 k7 die schon gedrossselt ist auf 35kw ,schon immer gedrosselt war, ich weiß jedoch nicht ob sie so ausgeliefert wurde oder nicht, im Fahrzeugschein stehen auch nur die 35kw bei 13100 u/min und nichts über die eigentlich offene Leistung von 125ps.
darf ich sie so fahren mit dem A2 weil sie schon gedrosselt ist/war oder werde ich da probleme bekommen, da nichts über die Offene Leistung im Fahrzeugschein steht.
danke im voraus für eure Antworten.
2 Antworten
Nein darfst du nicht, wenn du nach dem 27.12.2016 den A2 Führerschein gemacht hast.
Im Schein steht auch nicht die offene Leistung, entscheidend ist die Typengenehmigung und in der steht die offene Leistung.
dann wissen die leute auch die konsequenzen und die Gefahr, nicht nur die Strafe sondern Leben/Gesundheit.
...genau das wissen die Leute nicht!
Nein, du darfst dieses Fahrzeug nicht fahren.
Was ich mich aber Frage ist die Maschine wurde doch so ausgeliefert, das heist dich eigentlich dass sie eine maximale/offene leistung von 35 kw hat, würde sie 125 ps haben und ich würde sie dann drosseln dann geht das nicht das ist mir klar.
Okay Schade, Diese Gesetzte sind so Unnötig und ohne Sinn. Vielen Dank für Die Schnelle Antwort