Motorrad mit über 70kW auf 35kW drosseln legal?

4 Antworten

Nein das stimmt nicht. Es kommt auf das Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis an. Wenn du jetzt A2 machst oder ihn seit einigen Jahren schon hast, darf die Maschine nicht mehr als 70kw offen haben, egal wie alt sie ist.

Woher ich das weiß:Hobby – Leidenschaftlicher Motorradfahrer
Vaezz41 
Fragesteller
 23.06.2023, 10:35

Gilt dasselbe auch in der Schweiz oder nicht? (Vielleicht wissen Sie das..

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Lachlan  23.06.2023, 10:42
@Vaezz41

Was hat das jetzt mit der Schweiz zu tun? Das erscheint nicht in der Frage!

Die Regelungen der Schweiz sind hier weniger präsent und daher kaum zu beantworten.

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Gilt dasselbe auch in der Schweiz oder nicht?

Vielleicht wäre es sinnvoll, zukünftig gleich zu schreiben, dass es um die vollumfänglich abweichende Rechtslage in der Schweiz anstatt um EU-Recht geht.

Fahrerlaubnisrechtlich gibt es bei euch keine 70kW-Grenze, Artikel 15 VZV:

Der Lernfahrausweis der Kategorie A wird für Motorräder, einschliesslich solche mit Seitenwagen, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Motorleistung und Leergewicht von nicht mehr als 0,20 kW/kg erteilt.

Die 70 kW-Grenze ergibt sich aus dem Zulassungsrecht, Artikel 145a VTS:

Motorräder ohne Seitenwagen nach Artikel 14 Buchstabe a mit einer Motorleistung von über 11 kW, aber nicht mehr als 35 kW sowie einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von über 0,1 kW/kg, aber höchstens 0,2 kW/kg dürfen nicht von einem Motorrad abgewandelt sein, dessen Motorleistung mehr als doppelt so hoch ist.

Fahrzeuge mit Baujahr bis Ende 2017 dürfen offen mehr als 70 kW haben, Artikel 222o VTS:

Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2017 eingeführt oder in der Schweiz hergestellt werden, können bezüglich Artikel 145 a über die Abwandlung aus Fahrzeugen höherer Motorleistung nach bisherigem Recht erstmals zum Verkehr zugelassen werden
Vaezz41 
Fragesteller
 23.06.2023, 20:51

Ja, ich habe vergessen dazuzuschrieben, dass es um die Schweiz geht..als ich es realisiert habe war es bereits nicht mehr bearbeitbar..aber danke trotzdem :)

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Warum willst Du Dir ein Motorrad kaufen, das Du nicht fahren darfst und es dann auch noch drosseln.

Das ist vergleichbar, wie wenn man einem Opernsänger sagt, er soll das hohe C singen und ihm gleichzeitig die Kehle zudrückt. Denke mal darüber nach, was Du dem Motor damit antust. Außerdem stimmt dann doch sonst auch nichts mehr in der Abstimmung.

Und wie sieht es denn aus, wenn Du mit anderen in der Gruppe fährst, die die gleiche Maschine haben, aber offen. Du machst Dich lächerlich.

Kaufe Dir eine Maschine, die Deinem Führerschein entspricht, lerne fahren, bekomme Übung und wenn die Zeit da ist, machst Du den Führerschein, den Du für größere Mopeds brauchst und dann kannst Du Dir die Maschine holen, die Du auch offen fahren kannst. Dann hast Du auch Spaß daran.

Abgesehen davon, gibt es ein paar Regeln, die man beachten sollte, Antitroll1234 bereits geschrieben hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Vaezz41 
Fragesteller
 23.06.2023, 20:49

Bei uns darf man mit 16 eine 125ccm fahren. Mit 18 dann ein Motorrad mit höchstens 35kW für 2 Jahre und danach ganz offen egal wie viel kW.
Da die meisten nicht in 2 Jahren 2 Motorräder kaufen wollen gibt es solche, die 70kW haben und mit einer Drosselung auf 35kW fahrbar sind. Die gibt es extra so zum kaufen.

Ich würde mich auch nicht lächerlich machen, da das hier normal ist, dass man ein grösseres Bike auf 35kW gedrosselt hat und später aufmacht, wenn man 20 ist.

Ich fahre seit bald 2 Jahren bereits meine 125ccm und kann somit bald ein grösseres Motorrad holen. Ich plane also voraus mit welchem Bike ich meinen nächsten Führerschein machen werde.

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Lachlan  24.06.2023, 08:33
@Vaezz41

Du hattest vergessen zu schreiben, dass es sich um die Schweiz handelt. Da gelten ganz andere Regeln und Gesetze. Da können wir meist wenig Informationen dazu geben, denn da fehlen uns die Kenntnisse.

Gibt es eigentlich noch die Wechselkennzeichen in der Schweiz?

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Nein.

Es gibt ein Übergangsrecht für Fahrerlaubnisbesitzer, wenn Klasse A2 bis Ablauf des 27. Dezember 2016 erteilt wurde, darfst Du auch über 70kw starke Motorräder auf 35kw drosseln um diese mit Klasse A2 fahren zu dürfen.

FeV §76 Nr.6a:

6a. § 6 Absatz 1 zu Klasse A2
Inhaber einer ab dem 19. Januar 2013 bis zum Ablauf des 27. Dezember 2016 erteilten Berechtigung zum Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, sind im Inland auch zum Führen von Krafträdern berechtigt, deren Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__76.html