sturmschäden wer zahlt?

5 Antworten

Freistehende "Gebäudebestandteile" sind immer explizit in einen Versicherungsvertrag aufzunehmen. Am ehesten eignet sich dazu eine verbundene Gebäudeversicherung (siehe Gartenhäuschen, Poolüberdachung,...). Das wurde nicht gemacht. Folglich hast du den Schaden selbst zu tragen. Hier greift auch das Subsidiaritätsprinzip.

Theoretisch könnte das über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht des Vermieters abgedeckt werden. Die greift ein, wenn der Vermieter es unterlassen hat, für die Verkehrssicherung zu sorgen. Ist hier keine Verkehrssicherungspflichtverletzung erkennbar, dann haftet der Vermieter auch nicht. Siehe hierzu § 836 Abs. 1 Satz 2 BGB

Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Besitzer zum Zwecke der Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat.

Mit etwas Pech, bist du gegen dem Vermieter auch schadenersatzpflichtig, wenn durch deinen untersagten Zubau Schäden am Eigentum des Vermieters entstanden sind.


Xyna2003 
Beitragsersteller
 23.08.2019, 15:49

Kein Untersagter Zubau!! Ich habe mir vorher die Genehmigung des Vermieters eingeholt und die Überdachung nicht mit dem Haus verbunden!

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qugart  26.08.2019, 08:04
@Xyna2003

Und hast du den dann auch versichern lassen? Ja? Nein?

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Xyna2003 
Beitragsersteller
 01.09.2019, 07:37
@qugart

Leider nein, wusste ich auch nicht. Habe meine Versicherung ( Büro vor Ort) angerufen. Die Dame dort weiß nicht, wie sie das Dach versichern soll und muss sich erst einmal erkundigen.

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Hallo!

Wie würde die Sachlage denn aussehen, wenn besagte Dachschindel nicht Deine Terrasse, sondern ein vorm Haus parkendes Auto getroffen hätte?

Es wurde auf jeden Fall Fremdeigentum beschädigt.

Und "höhere Gewalt" war das nicht.

(Ok, rein physikalisch schon, da die Schindel von oben kam und nach unten fiel...)

Aber Sturmschäden sind durch eine Gebäudeversicherung eigentlich mit abgedeckt. Allerdings sollte es auch eine Haftpflichtversicherung geben.

Allerdings zieren sich die meisten Versicherungen gerne, Schäden sofort zu regulieren. Das widerspricht deren Geschäftsmodell, bzw. deren Gewinnmaximierung.

Notfalls, also als letzte Möglichkeit, sprich mit einem Anwalt.

Hast Du den eigentlich eine Rechtschutz-Versicherung?

Dann würde ich dort einfach mal anrufen und das Problem schildern.

Gruß

Martin


NamenSindSchwer  23.08.2019, 14:00
Wie würde die Sachlage denn aussehen, wenn besagte Dachschindel nicht Deine Terrasse, sondern ein vorm Haus parkendes Auto getroffen hätte?

Genau so. Der Vermieter würde nicht haften wenn ihn kein Verschulden trifft. Der Halter des Fahrzeug müsste seine Teilkasko bemühen.

Und "höhere Gewalt" war das nicht

Na offensichtlich schon, wenn es Sturm war und das Dach vorher in Ordnung war.

Aber Sturmschäden sind durch eine Gebäudeversicherung eigentlich mit abgedeckt

Natürlich. Aber die Dinge die hier beschädigt wurden sind nunmal nicht in der Gebäudeversicherung des Vermieters mitversichert. Warum sollte der dafür auch die Prämie bezahlen, der hat ja nichts davon.

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Xyna2003 
Beitragsersteller
 23.08.2019, 15:47
@NamenSindSchwer

leider nein, das Dach ist leider nicht in Ordnung! Bei jedem etwas häftigerem Wind verrutschen Dachpfannen.

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NamenSindSchwer  23.08.2019, 15:59
@Xyna2003

Na dann hast du doch den Grund für eine Haftung gefunden, falls der Sturm nicht so stark war, dass es die Ziegel auch runtergeholt hätte wenn das Dach in Ordnung gewesen wäre. Also ab zum Anwalt und klagen, wenn die Versicherung nicht reguliert, wenn du sie darauf hinweist. Viel Erfolg.

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wattdennnu  23.08.2019, 13:53

Es fehlt die Haftung für den Schaden. Deswegen lehnt die Haftpflichtversicherung des Gebäudeeigentümers die Schadenregulierung ab.

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Fassen wir zusammen:

Du selber hast keine Gebäudeversicherung für dein Eigentum.

In der Gebäudeversicherung des Vermieters ist dein Eigentum nicht mitversichert (warum auch?).

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht des Vermieters lehnt die Regulierung ab, da den Vermieter kein Verschulden trifft und er somit nicht haftet.

Bedeutet also: Du bleibst auf dem Schaden sitzen. Erscheint mir grundsätzlich korrekt.


Xyna2003 
Beitragsersteller
 23.08.2019, 15:42

warum benötige ich als Mieter eine Gebäudeversicherung? Für eine überdachte Terrasse?

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NamenSindSchwer  23.08.2019, 15:58
@Xyna2003

Na damit die Dinge für die du die Gefahr trägst versichert sind, wenn es der Vermieter offensichtlich nicht versichert.

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Wer behauptet, die Gebäudeversicherung des Vermieters sei nicht zuständig? Die Versicherung oder der Vermieter?


Xyna2003 
Beitragsersteller
 01.09.2019, 07:39

der Vermieter und seine Haftpflichtversicherung. Ich denke er hat es seiner Gebäudeversicherung gar nicht gemeldet.

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Es muss mind. Sturmstärke 8 gewesen sein, dann fasst die Elementarversicherung. Die hast du aber sicher nicht, also muss Vermieterversicherung (Haftpflicht) geprüft werden.


qugart  23.08.2019, 07:45

Quark. Es geht um Sturm.

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wattdennnu  23.08.2019, 13:54
@florestino

Stimmt. Aber Surmschäden sind nicht Bestandteil der Elementarschadenversicherung.

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