sturmschäden wer zahlt?
bewohne ein Miethaus, Gartenhäuschen und Überdachte Terrasse sind meine. Die Terrassenüberdachung ist nicht mit dem Haus verbunden, dass wurde vom Vermieter untersagt. Am 7.3. war ein Sturm, der eine Dachpfanne vom Dach in mein Terrassendach fegte. An drei Stellen wurde das Dach zerstört. Ich habe alles fotographiert und es meiner Versicherung gemeldet. Von dort Rückantwort wir sind nicht zuständig, Gebäudeversicherung des Vermieter. Also alles zum Vermieter, hin und her began und nun bekam ich einen Brief. Die Versicherung des Vermieters sei nicht zuständig, es lege keine "Verkehrssicherungspflicht" vor. Ich weiss jetzt nicht genau was ich tun soll. Diese Häuser sind während/nach dem Krieg gebaut und nie etwas dran gemacht worden.
5 Antworten
Freistehende "Gebäudebestandteile" sind immer explizit in einen Versicherungsvertrag aufzunehmen. Am ehesten eignet sich dazu eine verbundene Gebäudeversicherung (siehe Gartenhäuschen, Poolüberdachung,...). Das wurde nicht gemacht. Folglich hast du den Schaden selbst zu tragen. Hier greift auch das Subsidiaritätsprinzip.
Theoretisch könnte das über die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht des Vermieters abgedeckt werden. Die greift ein, wenn der Vermieter es unterlassen hat, für die Verkehrssicherung zu sorgen. Ist hier keine Verkehrssicherungspflichtverletzung erkennbar, dann haftet der Vermieter auch nicht. Siehe hierzu § 836 Abs. 1 Satz 2 BGB
Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Besitzer zum Zwecke der Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat.
Mit etwas Pech, bist du gegen dem Vermieter auch schadenersatzpflichtig, wenn durch deinen untersagten Zubau Schäden am Eigentum des Vermieters entstanden sind.
Hallo!
Wie würde die Sachlage denn aussehen, wenn besagte Dachschindel nicht Deine Terrasse, sondern ein vorm Haus parkendes Auto getroffen hätte?
Es wurde auf jeden Fall Fremdeigentum beschädigt.
Und "höhere Gewalt" war das nicht.
(Ok, rein physikalisch schon, da die Schindel von oben kam und nach unten fiel...)
Aber Sturmschäden sind durch eine Gebäudeversicherung eigentlich mit abgedeckt. Allerdings sollte es auch eine Haftpflichtversicherung geben.
Allerdings zieren sich die meisten Versicherungen gerne, Schäden sofort zu regulieren. Das widerspricht deren Geschäftsmodell, bzw. deren Gewinnmaximierung.
Notfalls, also als letzte Möglichkeit, sprich mit einem Anwalt.
Hast Du den eigentlich eine Rechtschutz-Versicherung?
Dann würde ich dort einfach mal anrufen und das Problem schildern.
Gruß
Martin
Wie würde die Sachlage denn aussehen, wenn besagte Dachschindel nicht Deine Terrasse, sondern ein vorm Haus parkendes Auto getroffen hätte?
Genau so. Der Vermieter würde nicht haften wenn ihn kein Verschulden trifft. Der Halter des Fahrzeug müsste seine Teilkasko bemühen.
Und "höhere Gewalt" war das nicht
Na offensichtlich schon, wenn es Sturm war und das Dach vorher in Ordnung war.
Aber Sturmschäden sind durch eine Gebäudeversicherung eigentlich mit abgedeckt
Natürlich. Aber die Dinge die hier beschädigt wurden sind nunmal nicht in der Gebäudeversicherung des Vermieters mitversichert. Warum sollte der dafür auch die Prämie bezahlen, der hat ja nichts davon.
leider nein, das Dach ist leider nicht in Ordnung! Bei jedem etwas häftigerem Wind verrutschen Dachpfannen.
Na dann hast du doch den Grund für eine Haftung gefunden, falls der Sturm nicht so stark war, dass es die Ziegel auch runtergeholt hätte wenn das Dach in Ordnung gewesen wäre. Also ab zum Anwalt und klagen, wenn die Versicherung nicht reguliert, wenn du sie darauf hinweist. Viel Erfolg.
Es fehlt die Haftung für den Schaden. Deswegen lehnt die Haftpflichtversicherung des Gebäudeeigentümers die Schadenregulierung ab.
Fassen wir zusammen:
Du selber hast keine Gebäudeversicherung für dein Eigentum.
In der Gebäudeversicherung des Vermieters ist dein Eigentum nicht mitversichert (warum auch?).
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht des Vermieters lehnt die Regulierung ab, da den Vermieter kein Verschulden trifft und er somit nicht haftet.
Bedeutet also: Du bleibst auf dem Schaden sitzen. Erscheint mir grundsätzlich korrekt.
warum benötige ich als Mieter eine Gebäudeversicherung? Für eine überdachte Terrasse?
Na damit die Dinge für die du die Gefahr trägst versichert sind, wenn es der Vermieter offensichtlich nicht versichert.
Wer behauptet, die Gebäudeversicherung des Vermieters sei nicht zuständig? Die Versicherung oder der Vermieter?
der Vermieter und seine Haftpflichtversicherung. Ich denke er hat es seiner Gebäudeversicherung gar nicht gemeldet.
Es muss mind. Sturmstärke 8 gewesen sein, dann fasst die Elementarversicherung. Die hast du aber sicher nicht, also muss Vermieterversicherung (Haftpflicht) geprüft werden.
Stimmt. Aber Surmschäden sind nicht Bestandteil der Elementarschadenversicherung.
Kein Untersagter Zubau!! Ich habe mir vorher die Genehmigung des Vermieters eingeholt und die Überdachung nicht mit dem Haus verbunden!