Strom: Habe ich bei Umzug in eine bestehende WG ein Sonderkündigungsrecht?
Ich wohne alleine und habe einen 12-monatigen Stromvertrag, der noch 10 Monate läuft. Kann ich diesen Vertrag außerordentlich kündigen, wenn ich in eine WG ziehe, in dem bereits ein Stromvertrag besteht?
In den AGB des Stromanbieters steht folgendes:
2 Antworten
Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur wenn sie an deine neue Adresse nicht liefern können. Wenn Du pech hast musst du eben bis zum ende der Laufzeit den Grundpreis noch bezahlen.
Ich weis nicht bei welchen Anbieter Du bist, bei mir haben sie schon 2x trotzdem den Vertrag abgeschlossen am Tag des Auszugs, obwohl der Vertrag noch 5 Monate gelaufen wäre. Frag am besten deinen Anbieter wenn möglich sofort und frag freundlich nach.
Nein, wenn der Zähler an der neuen Anschrift bereits durch einen anderen Vertrag belegt ist, besteht auf jeden Fall ein Sonderkündigungsrecht.
Ja! Es gilt bei einem Umzug hast Du grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht (§ 41b Abs. 5 EnWG).
Offizielle Details hier: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/KuendigungLieferantenwechsel/Kuendigung/start.html
Die Frist von 6 Wochen frühestens auf den Umzugstermin ist jedoch einzuhalten, der geforderte Nachweis ist ja aufgeführt. Diesen bekommst Du von dem, auf den der Zähler in der WG bereits angemeldet ist.