Stromnachzahlung, WG?

2 Antworten

Hallo Shawer!

Das wird nichts bringen und interessiert den Vermieter nicht.
Wer da was vebraucht hat, ist dem Vermieter egal. Wenn der Stromvertrag auf den Vermieter läuft, dann wird der Vermieter alles bezahlen müssen. Dann dementsprechend Euch in Rechnung stellen. Vermieter in einer WG? Ein Hauptmieter und dann Untermieter? Der Hauptmieter ist dann der Vermieter?

Wenn man das vorab nicht misst, schaut es schlecht aus. Im Nachgang irgendetwas messen/aufzeichnen bringt rückwirkend wenig. Dann würde ich auf die faire Aufteilung bestehen und ab sofort ab Beginn des neuen Zeitraums Energiekostenmessgeräte installieren und Protokoll führen. Anders geht es wohl nicht. Ich kenne das Problem, habe dies aber immer vorab schon anders umgesetzt, da ich meine Verbräuche selbst tracken wollte. Auch in der Küche etc. kann man Messgeräte installieren. Notfalls kann man Sicherungen im Sicherungskasten austauschen, dann wird alles je Sicherung getrackt. Ob sich das wirtschaftlich rentiert, ist fraglich. Ich wollte nur die Möglichkeit in den Raum werfen. Man kann sich auch so ein Energiekostenmessgeräte kaufen und dann abschätzen, wenn diese nicht geeicht sind. Wegen ein paar Euro hin oder her wäre es ja egal.

Wenn man innerhalb einer WG schon nicht fair/gut damit umgeht und fair teilt, sehe ich dauerhaft schwarz. Diverse Kosten werden aufgeteilt und schlagen dann durch zukünftige Abschläge negativ zu Buche. Da muss dann schon die Person, die mehr verbaucht, auch mehr bezahlen.

Dem Vermieter wird es egal sein. Wobei man doch den Strom direkt als monatliche Pauschale an den Energiersorger bezahlt. Wobei es da auch Unterschiede gibt in WGs, Studentenwohnheimen etc. Kenne ich alles.

Ansonsten muss irgendeine Person eben ausziehen. Wenn er das nicht einsieht und andere dann "mehr" bezahlen müssen, geht es nicht anders.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Shawer 
Beitragsersteller
 26.05.2024, 19:47

Vielen Dank für Ihre Antwort. Als ich in die Wohngemeinschaft zog, war der Stromvertrag auf den Namen eines anderen Mitbewohners. Nach seinem Auszug hat der Vermieter einen neuen Vertrag auf seinen eigenen Namen abgeschlossen. Daher gibt es keine Erwähnung des Stroms im Mietvertrag (ich weiß nicht, ob es möglich ist, ihn als Betriebskosten aufzuführen) .Ich plane, bald auszuziehen, aber ich benötige noch etwas Zeit. Laut meinen Berechnungen würde der zusätzliche Betrag, den ich dann bezahlen muss, etwa 200 Euro betragen.

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Das wird ihn nicht interessieren, wenn im Mietvertrag geregelt ist, dass die Kosten innerhalb der WG zu gleichen Teilen getragen werden. Das Problem mit dem Mitbewohner bleibt also Dein eigenes.


Shawer 
Beitragsersteller
 26.05.2024, 19:46

Vielen Dank für Ihre Antwort. Als ich in die Wohngemeinschaft zog, war der Stromvertrag auf den Namen eines anderen Mitbewohners. Nach seinem Auszug hat der Vermieter einen neuen Vertrag auf seinen eigenen Namen abgeschlossen. Daher gibt es keine Erwähnung des Stroms im Mietvertrag (ich weiß nicht, ob es möglich ist, ihn als Betriebskosten aufzuführen)

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