Bin ich dazu verpflichtet den Stromvertrag in der WG weiter zur Verfügung zu stellen?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hier wär zunächst zu klären, wie der oder die Mietvertäge gestrickt sind. Gibt es einen Mietvertrag einer Mieterpartei, bestehend aus 3 Personen mit dem Vermieter, oder sind das 3 Einzelmietverträge? DAraus ergeben sich entweder Mitzahlungspflichten der Mieterpartei gegenüber dem Vermieter oder die einzelner Mieter.

Wenn du einen Einzelmietvertrag innehast, dann kannst du sofort zum 30.06.22 kündigen und damit auch den Stromvertrag zum 31.05.22. Das teilst du den anderen Bewohnern mit.


xLoonyToonx 
Beitragsersteller
 14.03.2022, 10:04

Vielen Dank für deine Antwort!!

Wir sind alle Hauptmieter im Vertrag, weswegen ich mir meiner Pflicht bezüglich der Miete plus NK bewusst bin. Wusste aber nicht so ganz genau, wie das dann halt eben mit "privaten" Kosten wie Strom und Internet ist. Hierzu wurden zumindest keine schriftlichen Verträge geschlossen und im Mietvertrag finde ich auch nichts konkretes dazu.

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Gerhart  14.03.2022, 10:20
@xLoonyToonx

Die Mieterpartei ist insgesamt zur Mietzahlung gegenüber dem Vermieter verpflichtet. Du als Mitglied der Parte bist nur innerhalb der Partei zur Teilmietzahlung verpflichtet aber der Vermieter könnte dich auch zur Gesamtmietzahlung herabziehen, weil du wie die anderen Mieter gesamtschuldnerisch haftest. Innerhalb der Partei besteht vermutlich ein mündlicher Vertrag zur Teilzahlung von Stromkosten, die du insgesamt an den Versorger entrichtest. Diese Vertrag musst du zum 31.05.22 kündigen. Schriftform ist nicht erforderlich, wäre aber besser. Schreiben an die beiden anderen Mieter.Kündigugn an den Stromversorger. Ebenso den DSLinternen Vertrag an Mieter X.

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xLoonyToonx 
Beitragsersteller
 20.03.2022, 12:58
@Gerhart

Also darf ich das tatsächlich kündigen? Was ist nun aber, wenn meine anderen Mitbewohner auch vor Ende der Kündigungsfrist ausziehen würden? Muss nicht irgend ein Stromvertrag weiter darauf laufen (können sie mich damit also wieder zur Zahlung zwingen)? Oder ist das dadurch geregelt, dass sie ihre Abschläge einfach wieder zurück bekommen, wenn am ende abgerechnet wird?

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Gerhart  20.03.2022, 13:44
@xLoonyToonx

Ein Stromliefervertrag endet, wenn eine der Parteien kündigt. Deine Mitwohnenden können dich nicht zur Weiterführung zwingen.

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DU kündigst deinen Stromvertrag zum Umzugstag. Die verbleibenden Mitbewohner werden dann ja automatisch vom Grundversorger beliefert und abgerechnet, das ist dann nicht mehr deine Angelegenheit.