Strombezahlung?

3 Antworten

Du musst den Zählerstand bei der Wohnungsübergabe zur Anmeldung verwenden. Ansonsten zahlt der Vermieter ja Deinen Verbrauch. Wann der tatsächliche Mietbegin ist, ist dabei unerheblich.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Isabelle176 
Beitragsersteller
 27.12.2024, 12:36

Okey, und bis wann nach Einzug kann man das eigentlich anmelden. Weil telefonisch erreiche ich leider keinen und persönlich bin ich dann etwas später vor Ort. Online würde ich das ungerne machen

Die Anmeldung muss spätestens 6 Wochen nach Schlüsselübergabe durchgeführt werden.

Ab Schlüsselübergabe bist du verantwortlich für die Zähler und ab da zahlst du eben auch den Grundpreis und nicht nur den Verbrauch. Demnach musst du auch den Zählerstand von der Übergabe mitteilen.

ELE ist ein Grundversorger. Achte darauf, dass du gleich nach der Anmeldung in der Grundversorgung in einen Laufzeit-Tarif wechselst. Das kannst du gleich bei der Anmeldung durchführen. Laufzeit-Tarife sind um einiges günstiger als die Grundversorgung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 1,5 Jahrzehnten bei einem Grundversorger angestellt.
Von Experte bwhoch2 bestätigt

Ehrlicherweise solltest Du den zuvor abgelesenen Zählerstand angeben, nicht erst den vom Mietbeginn.