Strombezahlung?
Hey Leute,
Ich ziehe am 1.1.25 um und bin gerade bei der Stromanmeldung. Ich habe den Schlüssel schon bekommen und durfte vor Weihnachten noch meine Sachen in die neue Wohnung legen.
Meine Vermieterin gab mir den Ratschlag die Nachtspeicherheizung anzudrehen auch wenn sie dann 2 Wochen "umsonst" laufen würde, weil ich erst in einer Woche tatsächlich einziehe und die erste Nacht ansonsten zuu kalt werden würde. Ich habe an dem Tag auch meine beiden Zähler abgelesen (strom und strom für den Nachtspeicher).
Jetzt möchte ich meinen Strom gerne bei der ELE anmelden [weil meine Vermieterin mir das vorgeschlagen hat, da sie selbst auch bei der ELE angemeldet war] und weiß nicht ob ich den zuvor abgelesenen Zählerstand nennen soll auch wenn das noch vor meinem Einzugstermin ist oder bis wann ich die Anmeldung durchführen sollte.
3 Antworten
Du musst den Zählerstand bei der Wohnungsübergabe zur Anmeldung verwenden. Ansonsten zahlt der Vermieter ja Deinen Verbrauch. Wann der tatsächliche Mietbegin ist, ist dabei unerheblich.
Die Anmeldung muss spätestens 6 Wochen nach Schlüsselübergabe durchgeführt werden.
Ab Schlüsselübergabe bist du verantwortlich für die Zähler und ab da zahlst du eben auch den Grundpreis und nicht nur den Verbrauch. Demnach musst du auch den Zählerstand von der Übergabe mitteilen.
ELE ist ein Grundversorger. Achte darauf, dass du gleich nach der Anmeldung in der Grundversorgung in einen Laufzeit-Tarif wechselst. Das kannst du gleich bei der Anmeldung durchführen. Laufzeit-Tarife sind um einiges günstiger als die Grundversorgung.
Ehrlicherweise solltest Du den zuvor abgelesenen Zählerstand angeben, nicht erst den vom Mietbeginn.
Okey, und bis wann nach Einzug kann man das eigentlich anmelden. Weil telefonisch erreiche ich leider keinen und persönlich bin ich dann etwas später vor Ort. Online würde ich das ungerne machen