Strom wird abgestellt mit neugeborenen?
Hallo bitte keine wie wo was fragen.
Einfach nur konkrete Antworten 😊das wäre toll.
Also mein mann geht arbeiten und ich bin momentan daheim bei unserem Sohn und erwarte in den nächsten Tagen unser zweiten Nachwuchs.
Mein mann verdient leider nicht so viel ca 1650€ netto ich hab momentan nur Kindergeld als Einkommen also einmalig 200€.
Wir wohnen in einer Mietwohnung, zahlen 700€warmmiete plus 121€ Strom
Leider haben wir nachtspeicheröfen. Das diese generell sehr sehr teuer sind ist uns bewusst aber beim derzeitigen Wohnungs Markt in Baden-Württemberg eigentlich unmöglich eine neue bleibe zu finden. Wir suchen schon seit 1 1/2 Jahren da wir nur eine zwei Zimmer Wohnung haben.
Naja zum eigentlichen problem.
Die EnBW (Strom Versorger) möchte uns am 14.2 den Strom abstellen, da wir eine Nachzahlung für das Jahr 2019 aufbringen müssen von Sage und schreibe 1950€!!!!
Das wir dies nicht sofort zahlen können sollte bei unserem jetzigen finanziellen Status klar sein.
Also habe ich dort angerufen und versucht diese als Raten abzuzahlen. Das Problem ist die EnBW möchte uns nur 6 Monate Zeit geben um den Betrag abzuzahlen (anscheinend ist das bei denen ihrem System so das die Abrechnung nur auf 6raten gehen)
Das ist aber unmöglich für uns aufzubringen da wir ja so schon sehr sehr eng leben und wir ja quasi auch monatlich den Anschlag bezahlen.
Also hab ich raushandeln können das ich einfach 150€ raten zahle und 121€ Strom. Dies tat ich auch Ende Januar. Heute kam der Außendienstmitarbeiter und wollte uns den Strom abstellen.
Er gab uns Zeit bis zum 14.2 das gesamte Geld aufzutreiben.
Naja werden wir nicht schaffen, also wird uns der Strom abgestellt.
Da wir von keinem Amt leben bekommen wir auch keine Hilfe. Muss uns die Stadt eine not Unterkunft zur Verfügung stellen?
11 Antworten
Hallo,
im Prinzip ist es ein längeres Prozedere, bis ein Stromanbieter tatsächlich eine Abschaltung vornehmen kann. Doch einige Stromanbieter schicken Mitarbeiter bei säumigen Kunden vorbei mit der Mitteilung, dass der "Strom am XX.XX. abgeschaltet werde". Das soll den Druck auf den Kunden erhöhen.
Ich würde an deiner Stelle so verfahren:
- Ruf nochmal bei EnBW an.
- Kläre die Sache, dass du eine Vereinbarung getroffen hattest. Teile nochmal mit, dass von eurer Seite eine Ratenzahlung vorgenommen wird, da ja ein regelmäßiges Einkommen vorhanden ist und die Finanzlage nur momentan etwas mau ist.
- Lass dir den Namen des Sachbearbeiters geben. Notiere den Namen und das Datum. Sehr viel besser als eine telephonische Vereinbarung wäre natürlich was Schriftliches (Brief oder email - keine SMS oder whatsup!); vielleicht kann dir der Sachbearbeiter da etwas zusenden. Dann ist das bei denen aktenkundig und du bekommst, wenn ihr diese Raten zahlt, keinen unliebsamen "Abschalt"-Besuch mehr und wenn doch, kannst du ihm diesen Schrieb vorzeigen.
Ihr solltet schauen, dass ihr in Zukunft die Stromkosten reduzieren könnt. Es ist schon klar, dass Nachtspeicher die teuerste Art der Beheizung ist, aber es gibt noch 3 Stellhebelchen, an denen ihr vielleicht drehen könnt:
1) Die Nachtspeicheröfen werden mit (günstigem) Nachtstrom aufgeladen. Wenn das Wetter schnell umschwenkt oder die Anlage ist falsch eingestellt, so laden sie auch mit Tagstrom, was die ganze Sache ziemlich verteuert. Irgendwo ist meist eine Anzeige, ob die Speicher laden oder nicht. Vielleicht könnt ihr die mal im Auge behalten und die Anlage ggfls. korrekter einstellen.
2) Überlegt, ob ihr in einzelnen Zimmer die Temperatur reduzieren könnt. Es gilt die Faustformel: 1 Grad weniger Raumtemperatur = 6% weniger Heizkosten (gilt jetzt natürlich für die Gesamtwohnung)
3) EnBW ist euer Versorger. Nimm mal deinen jährlichen Stromverbrauch (in kWh) und gib ihn in Stromanbieter-Vergleichsportalen ein. Gut möglich, dass andere Stromanbieter günstiger sind.
Die Frage, ob euch die Stadt eine Notunterkunft zu Verfügung stellen muss, würde ich mal außen vor lassen. Du hast bald 2 Kinder und da willst du einen Umzug nicht stemmen wollen. Denn das wäre in der jetzigen Situation nervig ohne Ende.
Viel Erfolg
Ralph
Laßt Euch von Eurem Ortsverein des Deutschen Mieterbundes beraten. Die kennen die Vorschriften genau und sie haben Anwälte.
https://www.qwant.com/?q=dmb%20deutscher%20mieterbund&t=web
Habt Ihr bei der Stadt Wohngeld beantragt?
https://www.qwant.com/?q=wohngeld%20baden-w%C3%BCrttemberg&t=web
Habt ihr eigentlich keine Familie, Verwandten oder wenigstens Freunde welche euch zumindest vorübergehend aus der Situation heraushelfen könnten? - Dann tut ihr mir echt leid!
Zur Lösung eures Problems gibt es dann nur 2 Möglichkeiten:
- Wendet euch an die Gemeindeverwaltung und lasst euch beraten, durch welche soziale Einrichtung euch geholfen werden könnte.
- So schwer es auch sein mag - Sucht eine andere Wohnung mit geringeren Unterhaltskosten.
- Als gläubige Menschen könntet ihr auch noch beten und den Gott der Christenheit um Beistand in eurer Situation bitten. Ich habe da schon von so manchem "Wunder" gehört.
Jedenfalls wünsche ich euch viel Glück!
holt Euch juristischen Rat. 1650 euro Nachzahlung an Strom ist nicht nachvollziehbar, auch Eure mtl. Abschlagszahlung ist sehr hoch, hier kann etwas nicht stimmen. Wir bezahlen für eine 65 qm Wohnung 66 euro Strom und 100 euro Gas zum Heizen
Doch ist es, wenn man STROM-Nachtspeicheröfen hat, die sind leider extrem teuer
Nachtspeicher ist sehr teuer! Wir zahlen ohne auch schon knapp 80 EUR Strom....
Eine Notunterkunft ist nur bei Zwangsräumung üblich.
Dem Abstellen des Stroms muß aber ein entsprechendes Mahnverfahren mit anschließender Titulierung (Vollstreckungsbescheid, Urteil etc.) zur Vornahme einer Handlung (= Abstellen des Stroms) zugrundeliegen. Hier hätte man innerhalb der Rechtsmittelfrist das entsprechende Rechtsmittel anwenden können. Auch kann ich mir nur schwer vorstellen, daß der Mitarbeiter von EnBW ohne einen Gerichtsvollzieher erschienen ist.
Es bleibt nach meiner Ansicht nach noch die Möglichkeit der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO. Ich bin der Meinung, daß auch unabhängig der Abwehrklage gute Chancen bestehen, daß der Strom nicht abgedreht wird, da dies vor dem Hintergrund des Einkommens Deines Mannes und der zwei Kinder eine unbillige Härte darstellen würde. Auf alle Fälle würde ich mich an das zuständige Vollstreckungsgericht wenden. Dort muß man Dir weiterhelfen.