Strom-Versoger kündigt zu früh?
Hallo, ich habe für einen Bekannten am 17.04.24 den Stromvertrag-Grundversorgung zum 31.05.24 gekündigt. Dies kam auch direkt per Mail als Bestätigung.
Am 22.04. bekam er aber die Meldung, dass der Vertrag fristgerecht zum 17.04.24 gekündigt wurde. Seitdem ist er ohne Versorger. Strom hat er aber noch.
Wie soll das gehen. Selbst bei der Grundversorgung gibt es doch eine Kündigungsfrist von 2 Wochen, aber seitens des Verbrauchers.
Der neue übernimmt erst ab dem 01.06.24. Die Abschläge werden weiter eingezahlt.
Die Telefonauskunft gibt entwerder das Ergebnis, "wir leiten weiter" oder ganz komisch, "wir haben einen neuen Vertrag vom 17.04.-31.05. für sie veranlasst. Ganz ohne Zustimmung. Ist fraglich und auch noch nichts schriftlich mitgeteilt worden.
Mehrere Kontaktversuche, auch schriftlich, keine eindeutige Antwort. Im Kundenportal steht aktuell das eingezahlte Guthaben und "Nicht in Belieferung".
Was kann ich noch tun, außer mit rechtlichen Schritten zu drohen? (Handele im Namen des Bekannten)
2 Antworten
Hallo, ich habe für einen Bekannten am 17.04.24 den Stromvertrag-Grundversorgung zum 31.05.24 gekündigt.
Für die Zukunft: Das musst Du selbst nicht machen. In der Regel macht das der neue Versorger gleich mit.
Selbst bei der Grundversorgung gibt es doch eine Kündigungsfrist von 2 Wochen,
Richtig. Das sollte so nicht gehen. Irgendwas ist da ganz grob schief gelaufen.
Was kann ich noch tun, außer mit rechtlichen Schritten zu drohen?
Viel passieren kann da Deinem Bekannten nicht. Eine Sperrung geht auch nicht sofort auf dem Weg. Wenn die Lücke tatsächlich noch besteht, dann meldet der Netzbetreiber diese wieder zur Grundversorgung an und schließt diese von Amts wegen und er wird weiter versorgt.
Noch ein kleiner Tipp: Sollte es zu Problemen kommen, die sich nicht lösen lassen, dann gibt es die Schlichtungsstelle Energie
https://www.schlichtungsstelle-energie.de/home.html
Das ist eine anerkannte Schlichtungsstelle dessen Verfahren oft zum Erfolg führen. Vor allem ist das schneller, als ein Gerichtsverfahren und für Dich kostenfrei.
Vorab: Fehler passieren. Meistens sind automatisierte Prozesse darin involviert.
Nicht genannt ist in diesem Fall die Kündigungsfrist des alten Versorgers. Aufgrund der Sachlage würde ich einmal auf einen Monat tippen. Denn genau das ist ja passiert: Irgendjemand oder irgendwas hat den 31.05. in der Kündigung überlesen.
Wenn bereits ein neuer Vertrag für die Übergangszeit auf den Weg gebracht wurde, ist das ja in eurem Sinne und übrigens nicht - wie beschrieben - ohne Zustimmung: Schließlich wurde ja auf Ende Mai gekündigt und nicht auf früher.
Nicht in eurem Sinne wäre eventuell der Grundversorger - sollte dieser teurer sein als der alte Versorger. Aber ein paar Tage ließen sich wahrscheinlich verkraften.
Normalerweise lässt man - wie hier bereits beschrieben - den neuen Versorger kündigen, dann entstehen keine Lücken. Aber auch das kann schiefgehen, weiß ich leider aus eigener Erfahrung. Auf jeden Fall funktioniert das nicht, wenn beim alten Versorger eine Sonderkündigung ausgesprochen werden muss; das muss man immer selbst erledigen.
Hallo, danke für die schnelle Antwort. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen.
Der Vertrag wurde seitens des Versorgers zu früh gekündigt. Ein Mitarbeiter meinte, dass ein neuer Vertrag vom 17.04-31.05 veranlasst wurde. Er nannte mir auch die neue Vertragskontonummer, diese war aber ohne Fund, wenn man die eingetippt hat. Dies auch alles ohne Zustimmung des Verbrauchers. Der Bekannte will das nicht. Die sollen die Kündigung aufheben und das Datum verschieben unter der selben Vertragsnummer.
Hab eine letzte Kontakt-Anfrage geschickt, wo alles nochmal genau erklärt wurde. Ich hoffe das reicht auch jetzt.
Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort.
Habe einfach nochmal im Kontaktformular alles erklärt und am Ende mit rechtlichen Schritten gedrohnt, sollten mir(dem Bekannten) dadurch Nachteile entstehen. Mehr mache ich auch nicht. Wenns zu Problemen kommt, gibt es ja dann die erste Kündigungsbestätigung, sowie die schriftlichen Kontaktanfragen.
Mit Problemen meine ich z. B. einen rechnerisch ermittelten Zählerstand am/bis 17.04. oder andere Konditionen, nachdem der Netzbetreiber die Lücke gemeldet hat.