Eon verlangt zu unrecht für 2 Monate, über 40000 € für strom, trotz beweisfoto vom zählerstand was kann ich tun?

7 Antworten

Als erstes meldest du dich bei E.ON und lässt die Rechnung stunden. Damit kannst du sicher gehen, dass keine weiteren Mahnungen und Mahngebühren kommen. Nicht, dass das noch zum Inkasso weitergeleitet wird. Daher: anrufen und stunden lassen. Das kannst du so lange machen bis das mit dem Zählerstand geklärt ist.

Was steht denn auf der Rechnung drauf, wie der Zählerstand erfasst wurde? Hinter dem Zählerstand steht ein Zeichen und in der Legende drunter steht die Erklärung für das Zeichen.

Wenn es eine Schätzung ist, dann stellt sich E.ON einfach nur doof. Wenn es eine Ablesung vom Netzbetreiber ist, dann ändern sie den Zählerstand generell nicht....auch nicht mit Bild. Das ist leider die Vorgabe der Versorger. Zumindest hätte E.ON dich an den Netzbetreiber verweisen müssen. Von E.ON wird auch nie einer den Zählerstand ablesen kommen, weil das gar nicht deren Job ist.

Daher melde dich beim Netzbetreiber, sende das Foto hin, mit der Bitte um Korrektur vom Zählerstand. Dies senden die Korrektur dem Versorger und die Rechnung wird automatisch korrigiert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

schleudermaxe  06.11.2024, 11:29

Reine Theorie, leider, weder der Netzbetreiber noch der Meßstellenbetreiber noch E.ON ändern da was, Beispiele habe ich genug. Erst mit Urteil, so auch meine Erlebnisse, bekommt der Kunde sein Recht.

Unbedingt auch an den Netzbetreiber wenden! Der gibt EON ggfs. auch den Zählerstand.

Schaut auf die Rechnung, dort wird auch eine Schlichtungsstelle benannt. Nutzt alle Wege ggfs. auch Anwalt.


schleudermaxe  06.11.2024, 11:31

Bei uns hört der Netzbegtreiber nicht einmal zu, so hoch halten die ihre Nase.

Das kenne ich aus leidvollen Erfahrungen und habe auch schon einige Gerichtsverfahren von E.ON gewonnen, weil die nichts gebacken bekommen.

Ich fürchte, auch da muss ein Jurist ran, den E.ON dann ja auch bezahlt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das entspricht hochgerechnet einem Konstantverbrauch von 92,6 kW, was vollkommen unrealistisch ist. Über einen üblichen Hausanschluss würden nur 43,5 kW gehen.

Der Rechnung schriftlich - per Einschreiben - widersprechen, sofern noch nicht geschehen. Stundung bis zur Klärung beantragen. Abbuchen wird E.ON den Betrag wohl kaum können.

Zähler vom Messstellenbetreiber vor Ort ablesen lassen, das ist meist der Netzbetreiber.

Ansonsten gibt es noch die Schlichtungsstelle Energie, die wird das klären können, das dauert aber eine Weile.

Die Bundesnetzagentur ist nicht wirklich zuständig und einen Anwalt würde ich erst beauftragen, wenn das wirklich vor Gericht geht. Kommt vorher ein gerichtlicher Mahnbescheid oder ein Inkasso, dort natürlich die Forderung widersprechen.

Wichtig: Den gerechtfertigten Teil der Rechnung musst Du bezahlen! Am besten aktiv und bald.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit offenen Augen in der Welt unterwegs.

schleudermaxe  06.11.2024, 11:33

Bezahlen geht nur dann, wenn eine zahlungsfähige Rechnung vorliegt, so auch meine Erlebnisse.

Ich habe gerade kurz gedacht, heute sei der 1. April. Aber nein...

Habt ihr eine Rechnung? Wieviel kWh sollt ihr denn in welchem Zeitraum verbraucht haben?