Strom über Dritte neu anmelden möglich?

5 Antworten

ich kann das nur zu gut verstehen, als ich klein war ging es uns nicht anders. wir haben auch einige zeiten ohne strom und oder heizung verbringen müssen. zum glück war damals sommer.

strom auf eine 3. person anmelden ist leider nicht so ohne weiteres möglich. die wollen wissen, wer in der wohnung lebt, weil es leider schon sehr viele so getrieben haben, dass die strom und gas auf den Famlienhund oder die Katze angemeldet haben.

tut mir leid süße, dass ich da keine guten nachrichten für dich habe. aber vieleicht lässt sich (sofern der vater keinen unterhalt zahlt) da was machen dass du z.b. einen unterhaltsvorschuss beantragst, mit dem du das begleichen kannst.

falls du ein gutes verhältniss zu deinem ex hast, wäre es vieleicht auch möglich, dass er dir das geld für die ausstehenden zahlungen vorstreckt...

an sonsten bliebe nur noch strom bei den nachbarn zu schnorren, das ist übrigens, sofern es unter einhaltung der sicherheitsvorschriften geschieht entgegen der öffentlichen meinung NICHT illegal (vorrausgesetzt der nachbar weiß dass du von ihm strom beziehst) oder du lässt dir vom energieversotger einen münzzähler setzen, das machen aber nur die grundversorger, das auch nicht immer und du musst damit rechnen, dass strom damit für dich zum teuren gut wird...

viel glück, anna

Hallo MoJo7!

Das ist eine schwierige Frage, da die Antwort zu einem großen Teil von Deinem bisherigen Lieferanten abhängt.

Gehe ich recht in der Annahme, dass es sich dabei um den örtlichen Grundversorger handelt (" ... Zähler ausgebaut ....")? Wenn ja, und Du, wie Du schreibst, bereits einen Ausgleich seiner Forderungen an Dich vereinbart hast (Ratenzahlung), sollte dies möglich sein.

Schlage vor, dass der Anbieter, zukünftige Abschläge direkt vom Konto des Kindsvaters einziehen darf. D.h., stelle sicher, dass der Kindsvater eine Einzugsermächtigung erteilt und erkläre Dich damit einverstanden, dass, sollte mit den Einzügen etwas nicht klappen - was ich nicht annehme - der Strom sofort wieder abgestellt wird. Quasi als "Versicherung" für den Anbieter - zur Besänftigung.

Eine direkte Anmeldung über Deinen Sohn ist wegen seines Alters wahrscheinlich nicht möglich. Dies ist aber sicher nicht ausschlaggebend, wenn Du dem Versorger nur glaubhaft machen kannst, dass Du die vereinbarten Zahlungen leistest und für den kommenden Verbrauch die Abschläge von einem Konto mit ausreichender Deckung geleistet werden.

Viel Erfolg und alles Gute für Eure Zukunft!!! :-)

hsb


hsbgefragt  28.11.2011, 12:08

Nachtrag:

Oder, wie Peppie85 schreibt, dass Du vom Kindsvater kurzfristig Unterstützung erhältst, um die Außenstände sofort abzulösen. Und wenn auch vielleicht nur, gegen eine Verrechnung mit seinen monatliche Unterhaltsleistungen.

Alles nicht optimal, ich weiß. :-(

Gruß

hsb

hm? Das würde ich mal beim Versorger nachfragen - aber wie wärs denn, wenn der Vater deines Sohnes als Bürge gegenüber dem Versorger auftritt, dann sollte das auf jeden Fall möglich sein.


MoJo7 
Beitragsersteller
 28.11.2011, 11:56

....das macht er auf keinen Fall....

Ich dachte wir melden den Strom derweil auf ihn an, meinetwegen schreibe ich auch seinen Namen an den Briefkasten.... mmh...

angy2001  28.11.2011, 12:03
@MoJo7

Dann könnte er dir doch das Geld für den Strom direkt geben und du meldest den Anschluss "wieder" an? Aber richtig ist schon, wenn du Ratenzahlung mit dem Versorger vereinbart hast und die Raten auch bedienst, werden sie dir den Strom wieder anstellen.

Wenn die Ratenzahlung wirklich vereinbart ist, müssen sie auch wieder anstellen. Hast du die erste Rate bezahlt?


MoJo7 
Beitragsersteller
 28.11.2011, 11:51

Nein, eben nicht. Abgestellt haben sie ihn, weil ich eine Rate aus einer anderen Ratenzahlung, aus früheren Wohnungen, nicht gezahlt habe, nicht zahlen konnte.

Jetzt wollen sie alles komplett haben, aus allen Ratenvereinbarungen - bevor - sie den Strom wieder anstellen.

;(

Socat5  28.11.2011, 12:00
@MoJo7

Wie sahen denn deine Versuche aus, bei ARGE oder Sozialamt Hilfe zu bekommen?

Anmelden kannst du den Strom schon,,,nur wen Du wieder in Rückstand geraten solltest ist Dein Kind der Schuldner,,,,,, ich weis nicht ob Du Deinen Kind jetzt schon Schulden aufbürden möchtest,,,,


MoJo7 
Beitragsersteller
 28.11.2011, 11:54

Nein, so war das nicht gemeint.

Mein Sohn ist 4!!!! Um gottes willen...

Ich wollte den Strom über seinen Vater neu anmelden... in meiner Wohnung... wir leben getrennt... er will nicht, dass sein Sohn ohne Strom leben muss bzw. anderswo schlafen muss und nicht wegen diesem Umstand nach Hause kann...