Strom: Kündigungsfrist verpasst?
Moin zusammen, ich habe um einen Tag die Kündigungsfrist verpasst. Nun hat sich mein Vertrag um weitere 12 Monate verlängert. Ich bin Kunde bei einem großen Versorger.
Aktuell habe ich dann folgende Konditionen:
Grundpreis
10,90 €/Monat
Verbrauchspreis
39,80 Cent/kWh
Im Preisvergleich erhalte ich natürlich überall bessere Konditionen. Ich laß nun etwas davon, dass neuere Verträge eigentlich monatlich kündbar sein müssten? Könnt ihr mir einen Weg aus dem teuren Vertrag aufzeigen?
Grüße und danke
2 Antworten
Hi,
sofern die anfängliche Mindestvertragslaufzeit abgelaufen ist (Je nach Vertrag, 12 oder 24 Monate). Kann sich der Vertrag um X Monate verlängern, sofern in den AGB nichts anderes steht oder nichts anderes vereinbart wurde.
Du hast aber nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit - und ich nehme mal an, dass diese vorbei ist - ein 1-Monatiges kündigungsrecht, auch wenn er sich wie oben beschrieben auf weitere 12 Monate verlängert.
Am besten mal dort anrufen und nachfragen, in der Regel geben die dir keine Falschauskunft um dich unbedingt als Kunden zu halten.
Lass den Vertrag mal bei einer Verbraucherzentrale checken. Ich glaube solche Knebelverträge sind nicht mehr zulässig. Aber genaue Auskunft kann dir nur ein Anwalt oder die Verbraucherzentrale geben.
Nein, bei vor 2022 geschlossenen Verträgen gelten weiterhin die vertraglich vereinbarten Bedingungen. Du wirst also 12 Monate warten müssen. Gerne kannst du auch jetzt schon die Kündigung versenden, damit du es nicht wieder vergisst.
Ich könnte allerdings bei einem Umzug vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, oder?
Wegen sowas würde ich jetzt nicht umziehen. Da sind die Umzugskosten größer als wenn du jetzt noch zwölf Monate bei dem Anbieter bleibst. Ich würde dir empfehlen, den Rat des anderen Nutzers zu beherzigen und jetzt schon zu kündigen.
Das ist schon klar, aber wenn sowieso ein Umzug bald anstünde... und ich an eine Adresse ziehe, wo bereits ein anderer Stromvertrag besteht (bspw. eine WG).
Da bin ich jetzt überfragt aber da wirst du schon raus können. Macht ja auch keinen Sinn denn der Zähler wird ja wieder benötigt.
Ich glaube die Frage, die sich stellt, ist: Zählt eine Vertragsverlängerung als Neuvertrag oder eben nicht. Weil mein Vertrag vor März 2022 geschlossen worden ist.