Stress Auszug Jobcenter?
Ich habe Stress mit meinem aktuellen Vermieter und möchte aus der neuen Wohnung ausziehen. Ich beziehe Bürgergeld, und mein Antrag läuft derzeit noch. Habe noch kein Geld Ich habe mit meinem alten Vermieter telefoniert, und er hat zugestimmt, dass ich zurückkommen kann. Wie funktioniert das? Muss ich wieder zum Jobcenter und alles neu beantragen, obwohl ich dort bereits ein Jahr gewohnt habe? Vor allem geht das wenn der andere Antrag noch in Bearbeitung ist?
4 Antworten
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Ja, du musst einen Antrag auf Umzug stellen und dafür brauchst du nen guten Grund. Dass man sich mit seinem Vermieter streitet ist denke ich keiner.
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Sicher musst Du das dann alles wieder neu beantragen und vom Jobcenter vorher bewilligen lassen, wenn Du keine finanziellen Nachteile haben möchtest.
Zudem wirst Du im Regelfall dann die derzeitige Wohnung ordentlich kündigen müssen und die Kündigungsfrist von in der Regel 3 Monaten einhalten und solange müsstest Du da auch wohnen und gemeldet bleiben, sonst stünde dir für die Wohnung keine Miete mehr zu.
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Grundsätzlich mußt Du einen Umzugsantrag stellen.
Das geht auch bei laufender Bearbeitung eines Leistungsantrags.
Wäre die alte Miete höher als die aktuelle?
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Dann ziehe doch einfach um, sofern dadurch nicht die Zuständigkeit des Jobcenters wechselt und sofern Du den Umzug aus eigener Tasche zahlen kannst.
Danach neue Adresse und niedrigere Miete dem Jobcenter mitteilen.
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Letztendlich musst Du das alles mit dem Jobcenter klären. Da nützt es Dir sehr wenig, wenn man Dir hier Ratschläge gibt.
Ich meine, dass das Jobcenter einem Umzug immer zustimmen muss. Ob Du dort schon mal gewohnt hast, ist irrelevant. Es ist ja wieder ein erneuter Umzug. Das Jobcenter könnte sich quer stellen wegen dieser Hin- und Herzieherei.
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Kann es nicht.
Sofern die Wohnung im Rahmen des genehmigbaren liegt.
Höchstens die Umzugskosten werden dann nicht erstattet
Mein weniger