Kann man für falsch parken zwei Mal bestraft werden?
Mal angenommen ich stelle meinen Anhänger auf die Straße und bekomme einen Strafzettel wegen überschreitung der 14-Tage-Frist.
Wenn ich den Strafzettel bezahlt habe, kann ich denn Anhänger dann weiter dort stehen lassen und sagen: Ich habe ja schon bezahlt und man dürfte wegen ein und dem selben Vergehen nicht zwei mal betraft werden?
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/AntonAntonsen/1514294826245_nmmslarge__0_0_180_180_7ec871f8619df475ece7f978ac159cc1.jpg?v=1514294826000)
Der Parkvorgang beginnt in dem Moment, in dem man das Fahrzeug abstellt, also den Bewegungsvorgang bewusst/gewollt beendet.
Der Parkvorgang endet erst, wenn man das Fahrzeug wieder in Bewegung setzt.
In der Zeit dazwischen handelt es sich um einen einzigen Parkvorgang, für den man auch nur einmal bestraft werden kann. Das ist in § 84 Abs. 1 OWiG festgelegt:
Ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig geworden oder hat das Gericht über die Tat als Ordnungswidrigkeit oder als Straftat rechtskräftig entschieden, so kann dieselbe Tat nicht mehr als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.
Weder der Ablauf der 14-Tage-Frist, noch das Austellen eines Strafzettels unterbrechen den Parkvorgang. Es bleibt dabei, dass es sich um einen einzigen Parkvorgang handelt, der auch nur eine Strafe rechtfertigt.
Erst wenn man den Anhänger bewegt und wieder abstellt, beginnt einer neuer ahndungsfähiger Parkvorgang.
Sieht übrigens auch der ADAC so. Da geht es zwar um einen Behindertenparkplatz, aber das lässt sich analog auf andere Parkvorgänge übertragen. Einziger Unterschied: In der Regel wird der Verstoß im Moment des Parkens begangen, beim Anhänger wird er erst 14 Tage nach dem Parken begangen. In beiden Fällen endet der Dauerverstoß aber erst mit dem Wegfahren.
Allerdings kann natürlich unabhängig von der Ahndung als Ordnungswidrigkeit das Abschleppen des Anhängers veranlasst werden.
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Ja natürlich geht das. Sobald wieder jemand vorbei kommt bekommst du nochmal ein Strafzettel.
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Der Tatbestand kann nicht ein zweites Mal "bestraft" werden, wenn du zwischenzeitlich nicht weggefahren bist. Allerdings kann das Fahrzeug abgeschleppt werden, und dann wird es richtig teuer.
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![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Leider kannst du nicht einfach sagen, dass du schon bezahlt hast und den Anhänger weiter dort stehen lassen. Wenn du den Strafzettel bezahlt hast, bedeutet das nicht, dass du den Anhänger weiterhin dort parken darfst. Du könntest erneut bestraft werden, wenn der Anhänger weiterhin gegen die Parkregeln verstößt. Es ist wichtig, dass du den Anhänger nach der Zahlung des Strafzettels umparkst, um weitere Strafen zu vermeiden.
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