Strafzettel vom Supermarkt erlaubt?
Ich habe kürzlich bei Penny eingekauft. Als ich auf den Parkplatz kam, hing in der Scheibe von meinem Skoda ein Strafzettel, obwohl ich Kunde bin. Es wurde offenbar kontrolliert. Wie gehe ich vor? Ich war ja Kunde. Darf das ein Supermarkt überhaupt? Strafzettel verteilen lassen?
7 Antworten
Mittlerweile wird oftmals eine Parkscheibe verlangt, um gegen Dauerparkerinnen vorzugehen. Hier beim ADAC steht mehr dazu.
Dann kann widersprochen werden. Aber man darf die Parkscheibe nicht vergessen haben und sie muss korrekt eingestellt gewesen sein. Das ist das Entscheidende.
Ja, grundsätzlich ist das erlaubt.
Der Eigentümer/Betreiber bestimmt die Regeln und wer sich nicht dran hält muss halt mit den Konsequenzen rechnen. Irgendwo gibt es Hinweisschilder auf denen die Nutzungsbedingungen stehen.
Was genau bei dir das Problem war, können wir dir nicht sagen. Das kann nur das Abschleppunternehmen. Vermutlich hast du keine Parkscheibe im Auto gehabt oder die Parkdauer überschritten, denn das sind die häufigsten Vergehen. Dabei spielt es auch absolut keine Rolle ob du Kunde warst oder nicht.
Ach ja, und Penny ist kein Supermarkt.
Hängen auf dem Parkplatz große Schilder aus, die dir sagen, dass du eine Parkscheibe zum parken auslegen musst und ansonsten eine Strafe droht?
Wenn ja, dann ist das rechtens.
Wenn man einen Kassenbon für den fraglichen Zeitpunkt vorlegen kann, werden diese "Strafzettel" wieder storniert. Das ist in Großstädten so üblich (lebe in Köln)
Klappt halt nur, wenn die Überwachung nicht an ein anderes unternehmen outgesourced wurde.
Dann gibt es keine Rechtsgrundlage für so einen Strafzettel.
Was mache ich mit dem Strafzettel? Muss er bezahlt werden?
Vermutlich hast du das Schild nicht gesehen. In Köln hängen die an fast jedem Parkplatz von Supermärkten.
Schau noch mal genau. Auf allen Supermarktparkplätzen, die ich kenne, ist ausgeschildert, dass man (z.B.) max. 1 Stunde während des Einkaufs parken darf.
Es würde mich wundern, wäre das in deinem Fall wesentlich anders.
Ich würde bei den Aussteller nachfragen, woher er die Berechtigung dazu nimmt. Der sollte es ja wissen.
Das war sicher kein behördlicher Strafzettel, sondern eine privatrechtliche Forderung wegen einer Besitzstörung.
Du musst an der Kasse deinen Einkaufsbon zeigen, dann wird der Strafzettel storniert.
Aber was, wenn Kunden zu Unrecht bestraft werden?