Straftat begangen Personenschaden?

5 Antworten

Wenn Sie es zugegeben hat, ist der Straftatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs erfüllt. (Das ist die gleiche Straftat, die jemand begeht, wenn er unter Alkohol/Drogeneinfluss einen Unfall baut)

Allerdings müssen danach immernoch die Rechtfertigungs- und Shuldausschließungsgründe geprüft werden. Eine Krankheit, die eben beispielsweise Sekundenschlaf/ die in der Frage genannten Symptome verursacht und von der sie am besten nichts gewusst hat/ bzw. Nicht gewusst hat, dass es zu ebendiesen Symptomen in dieser Situation kommt, wäre ein solcher Schuldausschließender Grund.

Dafür braucht sie natürlich Eine medizinische Bestätigung. Wenn die Untersuchungen koch nicht abgeschlossen sind, reichen auch erstmal die, bis jetzt festgestellten, Befunde bzw. eine Bescheinigung über die Untersuchung vom Arzt.

Das ganze sollte der Polizei auf jeden Fall noch mitgeteilt werden. Das kann auch per Telefon erfolgen. Dann werden die Schuldausschließungsgründe noch geprüft. Dazu wäre es dann auch gut, wenn deine Tante ein Formblatt über die Weiterleiting von personenbezogenen Daten unterschreibt oder eben einen von den o.g. Zetteln mitbringt (wahrscheinlich sogar eher besser). Das iFormular entbindet den Artzt bezüglich der Schweigepflicht über diese Krankheit, dass er dazu eben Auskunft erteilen kann. Ein Befund/Attest reicht aber auch aus.

Inwiefern der Schuldausschließende Grund dann vorliegt entscheidet dann die Staatsanwaltschaft/das Gericht.

Wichtig wäre aber, dass deine Tante das klärt, da ihr ansonsten die Fahrerlaubnis entzogen werden kann. Dies ist bei einer Straftat dieser Art nämlich der Regelfall.

(Wegen Sekundenschlaf, wrd die Straftat aber auch regelmäßig eingestellt (hängt von der jeweiligen Staatsanwaltschaft ab). Dann bleibt nur noch die Ordnungswidrigkeit übrig. Das wäre dann eine geringe Geldstrafe, die deine Tante zahlen muss)


superseegers  14.08.2024, 23:21

Ihr wird die Fahrerlaubnis allerdings auch entzogen, wenn sie körperliche Mängel hat, die sie sich ja nach deiner Meinung attestieren lassen soll.

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SevSnape  15.08.2024, 08:14
@superseegers

Nicht unbedingt. Es kann sein, dass man die ausgleichen kann. (Beispielsweise medikamentöse Einstellung/ bei einer Sehschärfe eine Brille etc.) Dann wird das halt als Auflage eingetragen.

Jemand der medizinisches Cannabis raucht und dafür ein Attest hat. Darf ja auch unter Cannabis Einfluss am Straßenverkehr teilnehmen.

Es kann aber auch sein, dass sie dann nur noch 45 km/h Fahrzeuge fahren darf, oder die Fahrerlabnis ganz entzogen wird. Das wird dann von der Fahrerlaubnisbehörde festgelegt.

Und wenn es sich tatsächlich um Sekundenschlaf handelt, der auftritt ohne dass sie müde wird, ist das extrem gefährlich und kann unter anderem Unbeteiligte schwer verletzen oder sogar töten.

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Der größte Fehler war, dass sie zugegeben hat eingeschlafen zu sein.

Wer beim Fahren einschläft, begeht die gleiche Straftat als ob er unter Alk- oder Drogeneinfluss fährt.

Es ist der Entzug der Fahrerlaubnis zu befürchten.

Vielleicht kann der Anwalt noch was retten.

Tja, wenn die Tante das so entscheidet, dann ist das ihr gutes Recht, denn sie kann leider den allergrößten Unsinn anstellen, ohne dich zu fragen. Und das hier ist definitv Unsinn!

In eine solche "Schlacht" sollte niemand ohne juristischen Beistand ziehen. Das schon einmal vorneweg.

An ihrer Stelle würde ich selbstverständlich keine weiteren Einlassungen ohne meinen Rechtsanwalt tätigen, denn es geht zum einen um meinen Führerschein und zum zweiten um eine zu erwartende hohe Geldstrafe. Es macht natürlich absolut keinen Sinn, eine Tat zuzugeben, die man evtl. nicht verübt hat, nur um endlich seine Ruhe zu haben.

Aber da deine Tante ja volljährig und mündig ist, darf sie das leider tun.

Der Motor der Strafverfolgung durch die Behörden ist bereits angeworfen und geht jetzt seinen Gang. Dies kann auch nicht gestoppt werden; im allerbesten Fall stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, wenn die Fakten eindeutig sind.

Ich wünsche viel Glück - und kluge Entscheidungen!

"Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied."

Oder im Fall deiner Tante eher UNglück!

Denn hier geht es für deine Tante nicht nur um eine Geldstrafe und den zeitweiligen Entzug der Fahrerlaubnis, sondern um den Verdacht eines Mangels der Fahreignung.

Solange Sie diesen Eignungsmangel nicht widerlegen kann, wird Sie die Fahrerlaubnis nie wieder erhalten.

Daher ist es völlig kontraproduktiv, ohne anwaltliche Beratung irgendwelche Aussagen bei der Polizei (noch dazu in schriftlicher Form!) abzugeben.

In jedem Fall sofort und zwar bevor sie sich in irgendeiner Form äußert, sollte sie einen Rechtsanwalt kontaktieren und mit ihm die weiteren Schritte und Möglichkeiten besprechen.