Strafe bei schwarzfahren?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Soooos140,

Hallo, ich möchte fragen welche strafe mir droht wenn ich als Minderjähriger mit einem Moped/Motorrad ohne Straßenzulassung und ohne Führerschein angehalten werde. Kann das Fahrzeug auch dauerhaft beschlagnahmt werden? Und welche Strafen sind da möglich. Lg

Tipp: Vergiss den Gedanken genauso schnell, wie er Dir in den Sinn gekommen ist; selbst wenn es sich wie ein reizvoller Gedanke anfühlt.

Du holst Dir damit eine Fülle von Problemen an den Hals, von denen es kein einziges wert ist, das zu machen, geschweige denn alle miteinander.

Ohne Straßenzulassung ist das Ding nicht haftpflichtversichert; und in diesem Bereich kann es schnell um Millionenbeträge gehen. Wenn Du beim Schwarzfahren nur einen kleinen Fahrfehler machst - was ohne Führerschein sehr wahrscheinlich ist; eine Fahrausbildung gibt es nicht ohne Grund - und ein anderer deswegen verunfallt; z.B. beim Ausweichen irgendwo dagegen fährt, dann hast Du allein schon Tausende Euro Schaden. Wenn es dabei Verletzte oder einen Toten gibt, dann wirst Du sowieso nicht mehr froh; aber ohne Versicherung hast Du es dann schlagartig mit Beträgen zu tun, die Du Dir im Moment überhaupt nicht vorstellst.

Und Du bist nunmal nicht allein auf der Piste, sondern auf öffentlichem Verkehrsgrund sind jederzeit andere unterwegs - und auch die können einen Fehler machen und Dich crashen. Dann bist Du aber genauso am Ar***, weil dann sofort drauf abgezielt wird, dass Du keinen Führerschein hast und deswegen möglicherweise auch eine Teilschuld haben könntest, weil Du eben nicht fahren kannst usw. - Anwälte der Gegenseite suchen da nach allem, was sie nur irgendwie finden können - und da wärst Du ein gefundenes Fressen. => ähnliches finanzielles Ergebnis.

Selbst wenn nichts passiert, kann das Gerät beschlagnahmt werden - zumal nicht zugelassen und versichert; Du hast eine Fülle von Strafverfahren am Hals, in deren Folge Du MINDESTENS Hunderte (!) von Euronen zahlen darfst - bei Unfallbeteiligung schnell noch weit mehr - und wirst wahrscheinlich für Jahre gesperrt, was den Erwerb des Führerscheins betrifft. Spätestens wenn alle anderen den haben und Du erst JAHRE später antreten darfst, wirst Du Dir wünschen, diese riesige Dummheit nie gemacht zu haben.

Deswegen: Vergiss den Gedanken genauso schnell, wie er Dir in den Sinn gekommen ist; und lass es. Das Risiko, dass Du es bitter bereuen würdest, ist viel zu groß und den kurzen Spaß nicht im Geringsten wert.

Liebe Grüße 🙂


Soooos140 
Beitragsersteller
 12.04.2023, 17:28

danke für die Sehr ausführliche Antwort. Lg

Ralph9  13.04.2023, 10:06
@Soooos140

Bitte, sehr gern. 🙂 Vielen Dank für Deinen ⭐, ich weiß das sehr zu schätzen 👍.

Ich bin übrigens einer von denen, die zu jeder Tages- und Nachtzeit bei jedem Wetter draußen stehen, wenn's furchtbar schlimm gekracht hat und es Tote gibt

... und ich möchte einfach nicht, dass irgendwann 'mal ein junger Schwarzfahrer zitternd und heulend neben mir steht und sagt "Hätte ich doch nur auf den sympathischen Mann mit der klugen Antwort bei GF gehört ... "

Ja kann dauerhaft beschlagnahmt werden wenns ganz blöd läuft, Rest siehe Fahren ohne Fahrerlaubnis und den Führerschein darfst du in der nächsten Zeit dann auch nimmer machen

Ganze Packung bis rauf zum verschieben des Führerscheins, sprich Sperre!

Der Veretoss Pflichtversicherungsgesetz bringt schon ein paar hundert Strafe allein..

Und natürlich kann es einkassiert und behalten werden..