Welche Strafe droht bei Fahren mit Fakeführerschein?
Hallo Zusammen, ein Bekannter von mir ist dabei erwischt worden , dass er mit einem polnischen Fakeführerschein gefahren ist und hat jetzt ziemlich die Muffe was ihm blühen könnte :/ Vorallem hat er Angst davor das ihm eine Freiheitsstrafe drohen könnte. Er war bis jetzt zum Glück noch nie polizeilich auffällig. Was meint ihr kommt er wohl mit einer Geldstrafe davon? Und wie lange dauert es wohl ca bis es zu einer Gerichtsverhandlung kommt?
11 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/FouLou/1447767292308_nmmslarge__0_133_818_818_f2935abfded669c7e3a25b784947d092.jpg?v=1447767294000)
Freiheitsstrafe ist durchaus möglich. Wie warscheinlich kann ich nicht einschätzen. Führerschein machen wird in den nächsten jahren ersteinmal nichts und MPU könnte es auch vorher noch geben. Und 3 Punkte in flensburg.
Dazu kommt noch eventuell eine urkundenfälschung. Das ganze dürfte in allem ziemlich teuer werden für ihn. Ich würde mal von einem vierstelligen betrag ausgehen.
Im endeffekt kann man es aber alles nur schätzen denn das ganze muss eben das gericht für diesen einzelfall entscheiden.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Tuedelsen/1652359858186_nmmslarge__72_21_346_346_50d19188b6603cb8ec3655d48f123348.png?v=1652359858000)
...das kann (nicht "muß") mit Strafen bis zu einem Jahresgehalt geahndet werden....ggf. wirft man ihm noch zusätzlich eine "Urkundenfälschung" vor (der Führerschein war ja laut Deinen Angaben "Fake" und nicht ein echter polnischer). eine Freiheitsstrafe dürfte eher nicht zu erwarten sein....oder zur bewährung ausgesetzt werden. Neben der Geldstrafe dürfte ihn noch eine entsprechende Sperre erwarten, ggf. eine MPU gefordert werden. Wann es zur Verhandlung kommt, weiß alleine das zuständige Gericht....je nach Auslastung würde ich vermuten.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
- FoFE: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe, § 21 StVG
- Gebrauchen einer unechten Urkunde: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe, § 267 StGB
Good job.
Gegen eine bloße Geldstrafe spricht, dass er für beide Taten einen erheblichen Planungsaufwand betrieben hat.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Drivingcoach/1578150352706_nmmslarge__0_0_300_300_9a4334409e63f908baa4b0bff88a688f.png?v=1578150353000)
Da hat er aber Pech. Das wird nicht nur teuer, sondern bei Antragstellung eines echten Führerscheins ist eine Maßnahme seitens der Straßenverkehrsbehörde anzuordnen. Das kann eine MPU sein, muss aber nicht.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Eine Strafe für fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Die Zweite für Urkundenfälschung. Ist kein Kavaliersdelikt sondern Straftat.