Betrug Privatkauf? was tun?
habe vor paar tagen was privat gekauft der kontakt verlief normal preis wurde ausgehandelt und auch das die "Rechnung" des Artikels mit dabei sein muss dies wurde mir zugesichert. vor Ort hieß es dann die Rechnung müsste man suchen und lässt mir diese zukommen. da ich einen zeugen dabei hatte lies ich mich auf der kauf ein da die ware ja sonst in Ordnung war. seitdem ist nichts passiert auf mehrfache nachfrage wurde ich vertröstet man müsse die Rechnung beim Händler ausdrucken lassen. auch das passierte nicht. auf wiederholtes nachfragen hieß es dann heute "gekauft" wie gesehen und Rechnung gibt es nicht und blockiert jetzt.
was kann ich jetzt tun?? die Rechnung war für mich Kaufgrund (450€ Kaufpreis und angeblich 1 Monat alt daher Garantie und Gewährleistung noch drauf). ohne Rechnung hätte ich es nicht erworben. es wurde schriftlich festgehalten das die Rechnung teil des Geschäfts ist. ich habe Kopien des Gesprächs gemacht und habe auch beim kauf vor Ort einen zeugen dabei gehabt der bezeugt das zugesagt wurde die Rechnung nachzureichen.
kann ich da anzeige erstatten? oder zivil rechtlich?? oder schlicht am Arsch?
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/1_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Du kannst vom Kauf zurücktreten und bekommst dein Geld wieder. Hier ist nicht gekauft wie gesehen, die Rechnung war Vertragsbestandteil.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
es geht um die Artikel Rechnung wegen garantie und Gewährleistung. ich wollte keine Rechnung über den verkauf zwischen mir und der Person. es ging allein um die Rechnung wegen garantie und dieses wurde schriftlich zugesichert das ich diese erhalten bzw diese teil des ganzen ist.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/TorDerSchatten/1444749462_nmmslarge.jpg?v=1444749462000)
Du kannst dir einen Anwalt nehmen und das im Zivilrecht versuchen zu erlangen. Viel Hoffnung auf Erfolg sehe ich aber leider nicht. Natürlich musst du den Anwalt auch bezahlen.
Es ist jedenfalls kein Fall für die Polizei
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Kleiner Zusatz war heute anwalt und siehe da ein Gespräch mit Hinweis auf para 433 haben gereicht. Die Rechnung war schriftlich zugesichert und teil des Kaufvertrags. Eben grad alles im Briefkasten gehabt. Kosten null dank rechtschutz
![](https://images.gutefrage.net/media/user/dandy100/1444750376_nmmslarge.jpg?v=1444750376000)
Anzeige erstatten? Weswegen denn?
Der Kauf ist rechtsgültig, auch ohne Rechnung
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
aber nicht wenn die Rechnung teil des Kaufs ist oder?? wie gesagt es wurde im verkaufsgespräch darauf bestanden das die Rechnung dabei ist dies wurde zugesichert und ist schriftlich nachzulesen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/dandy100/1444750376_nmmslarge.jpg?v=1444750376000)
Die Rechnung ist nicht ein Teil des Kaufs sondern eine zusätzliche Leistung; ein rechtsgültiger Kauf kommt auch per Handschlag zustande und indem die Ware bezahlt wird und das hast Du ja getan.
Du kannst auf der Rechnung bestehen, wenn es so ausgemacht war, aber Du kannst nicht vom Kauf zurücktreten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
nochmal die Rechnung war teil des deals ich habe auf Rechnung bestanden er dieses zugesichert somit kommt der Kaufvertrag zustande. die Rechnung (Garantie) ist teil des verkaufs gewesen. ohne Rechnung hätte ich diesen Artikel nicht gekauft. es geht nicht um eine Rechnung über diesen verkauf zwischen Privatpersonen sondern den rechnungsbeleg des Artikels zwecks Garantie und Gewährleistung.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/roschue/1559929654697_nmmslarge__0_40_183_183_ea77369ad29201097b84ff5aa94cf839.jpg?v=1559929655000)
Da bist du selbst Schuld.
Das hätte ich dir vorher sagen können, dass das mit der Rechnung nichts wird, wenn er sagt, er muss sie suchen. Solche Aussagen kannst du vergessen.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
auch nicht wenn es schriftlich festgehalten ist?? dann ist es ja teil eines kauf vertrages. das mündlich ist das eine aber es wurde ja schriftlich bestätigt seitens des Verkäufers.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/roschue/1559929654697_nmmslarge__0_40_183_183_ea77369ad29201097b84ff5aa94cf839.jpg?v=1559929655000)
Ja und? Willst du ihn jetzt deswegen verklagen? Dann mach das. Viel Spass dabei.
Aber einfacher wärs gewesen, erst zu bezahlen, wenn alles da ist.
Ein Kauf ist auch ohne Rechnung rechtgültig