Betrug Privatkauf? was tun?

5 Antworten

Du kannst vom Kauf zurücktreten und bekommst dein Geld wieder. Hier ist nicht gekauft wie gesehen, die Rechnung war Vertragsbestandteil.


dandy100  10.11.2019, 11:09

Ein Kauf ist auch ohne Rechnung rechtgültig

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danny25579 
Beitragsersteller
 10.11.2019, 11:24

es geht um die Artikel Rechnung wegen garantie und Gewährleistung. ich wollte keine Rechnung über den verkauf zwischen mir und der Person. es ging allein um die Rechnung wegen garantie und dieses wurde schriftlich zugesichert das ich diese erhalten bzw diese teil des ganzen ist.

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Du kannst dir einen Anwalt nehmen und das im Zivilrecht versuchen zu erlangen. Viel Hoffnung auf Erfolg sehe ich aber leider nicht. Natürlich musst du den Anwalt auch bezahlen.

Es ist jedenfalls kein Fall für die Polizei

Kleiner Zusatz war heute anwalt und siehe da ein Gespräch mit Hinweis auf para 433 haben gereicht. Die Rechnung war schriftlich zugesichert und teil des Kaufvertrags. Eben grad alles im Briefkasten gehabt. Kosten null dank rechtschutz

Anzeige erstatten? Weswegen denn?

Der Kauf ist rechtsgültig, auch ohne Rechnung


danny25579 
Beitragsersteller
 10.11.2019, 11:07

aber nicht wenn die Rechnung teil des Kaufs ist oder?? wie gesagt es wurde im verkaufsgespräch darauf bestanden das die Rechnung dabei ist dies wurde zugesichert und ist schriftlich nachzulesen.

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dandy100  10.11.2019, 11:13
@danny25579

Die Rechnung ist nicht ein Teil des Kaufs sondern eine zusätzliche Leistung; ein rechtsgültiger Kauf kommt auch per Handschlag zustande und indem die Ware bezahlt wird und das hast Du ja getan.

Du kannst auf der Rechnung bestehen, wenn es so ausgemacht war, aber Du kannst nicht vom Kauf zurücktreten

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danny25579 
Beitragsersteller
 10.11.2019, 11:18
@dandy100

nochmal die Rechnung war teil des deals ich habe auf Rechnung bestanden er dieses zugesichert somit kommt der Kaufvertrag zustande. die Rechnung (Garantie) ist teil des verkaufs gewesen. ohne Rechnung hätte ich diesen Artikel nicht gekauft. es geht nicht um eine Rechnung über diesen verkauf zwischen Privatpersonen sondern den rechnungsbeleg des Artikels zwecks Garantie und Gewährleistung.

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Da bist du selbst Schuld.

Das hätte ich dir vorher sagen können, dass das mit der Rechnung nichts wird, wenn er sagt, er muss sie suchen. Solche Aussagen kannst du vergessen.


danny25579 
Beitragsersteller
 10.11.2019, 11:11

auch nicht wenn es schriftlich festgehalten ist?? dann ist es ja teil eines kauf vertrages. das mündlich ist das eine aber es wurde ja schriftlich bestätigt seitens des Verkäufers.

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roschue  10.11.2019, 11:13
@danny25579

Ja und? Willst du ihn jetzt deswegen verklagen? Dann mach das. Viel Spass dabei.

Aber einfacher wärs gewesen, erst zu bezahlen, wenn alles da ist.

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