Eingestelltes Ermittlungsverfahren - Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Zolldienst?
XY 20 Jahre alt, hat sich beim Zoll für den gehobenen nichttechnischen Zolldienst beworben. Beim Bewerberbogen hat er angegeben, dass er nicht vorbestraft ist und keine Ermittlungsverfahren gegen Ihn liefen. XY hatte jedoch im Alter von 18 Jahren ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoß gegen BTMG - (Jugendsünde) am laufen, welches jedoch ohne jegliche Auflage(n) eingestellt wurde. Hat die Zollbehörde die Möglichkeit, ehemalige Ermittlungsverfahren aus dem Erziehungsregister abzurufen und könnte dies XY zum Verhängnis werden? Die Polizei meinte damals zu XY das nur die Landespolizei (Bundesland) Zugriff auf das Erziehungsregister besitzt - und natürlich die Staatsanwaltschaft. Wer kennt sich aus? Danke jetzt schonmal für hilfreiche Antworten.🙏🏼
2 Antworten
Hi,
das Erziehungsregister ist hierbei nicht relevant.
Was relevant ist, ist das "zentrale staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister", dort wird dieses eingestellte Ermittlungsverfahren für in der Regel zwei Jahre gespeichert.
Es steht ggf. (eher ziemlich sicher) noch in einem Informationssystem der Landespolizei oder der Bundespolizei.
Da du bei Einstellung verbeamtet werden sollst, ist es wahrscheinlich, dass man dich mindestens nach den Standards der "einfachen Sicherheitsüberprüfung (SÜ1)" überprüfen wird. Dort ist eine Abfrage im zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister sicher, im jeweiligen polizeilichen Informationssystem eigentlich auch.
Wieso hast du es den nicht angegeben? Die sind doch nicht blöd.
XY fliegt ohne große Diskussion achtkantig raus, § 14 I BBG.