Stimmt dass Menschen mit geistigen Behinderungen im Islam nicht beurteilt werden nach dem Tod?
Dass sagt zumbeispiel abul baara
4 Antworten
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Sollte der Verstand noch vor der Volljährigkeit nach islamischen Recht "weg" gegangen sein und dies ununterbrochen bis zum Tod angedauert haben sollte und man so gestorben ist, dann wird diese Person nicht im Jenseits bestraft und kommt somit ins Paradies.
Sollte sie zwischendurch mal zu Verstand gekommen sein, dann wird sie für das zur Rechenschaft gezogen, was sie in dieser Zeitspanne, d.h. in der sie bri Verstand war, getan hat.
Hoffe konnte weiterhelfen
Viele Grüße
Dumby
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin Muslim
Das kenne ich auch so, sollte eigentlich stimmen
Ja, das stimmt.
Wer nie vom Islam gehört hat und nicht fähig war zu rationalisieren, wird dafür nicht zur Rechenschaft gezogen.