Stimmt dass Menschen mit geistigen Behinderungen im Islam nicht beurteilt werden nach dem Tod?

4 Antworten

Sollte der Verstand noch vor der Volljährigkeit nach islamischen Recht "weg" gegangen sein und dies ununterbrochen bis zum Tod angedauert haben sollte und man so gestorben ist, dann wird diese Person nicht im Jenseits bestraft und kommt somit ins Paradies.

Sollte sie zwischendurch mal zu Verstand gekommen sein, dann wird sie für das zur Rechenschaft gezogen, was sie in dieser Zeitspanne, d.h. in der sie bri Verstand war, getan hat.

Hoffe konnte weiterhelfen

Viele Grüße

Dumby

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin Muslim

Dumby435  31.05.2024, 10:39

PS: Höre nicht von Abul Baraa

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Wer nie vom Islam gehört hat und nicht fähig war zu rationalisieren, wird dafür nicht zur Rechenschaft gezogen.