Steuern bei Minijob umgehen?
Guten Abend ,
ich habe bei meinem Aushilfejob die Möglichkeit mehr Stunden in der Woche zu arbeiten . Dabei würde ich jedoch 450 Euro pro Monat überschreiten . Nun habe ich gelesen das man das Geld von den Steuern absetzen kann wenn man nicht mehr als 9000 Euro im Jahr verdient . Meine Frage ist stimmt das und gilt das für jeden ? Wenn ja was muss man dabei beachten ?
Danke schonmal im Voraus .
2 Antworten
Wenn du die 450€ Grenze überschreitest musst du Steuern zahlen.
ansonsten begehst du Steuerhinterziehung!
Du hast bis 10.000€ (Arbeitnehmer Pauschbetrag 1000€ + 9000€ FB) ist alles steuerfrei.
die steuern bekommst du dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurück.
im Prinzip alles über 450€ Basis ist ein normaler Job und wird auch so versteuert
Ja wenn. Aber er fragt ja wenn er mehr als das verdient. Und da kann er diese Grenzen überschreiten. Damit greift keine Pauschaltversteuerung mehr.
in meiner Erklärung geht es darum, sobald er aus dem Minijob rausfällt
Ja und - dann hat er eben einen Midijob - hab' ich doch in meiner Antwort so geschrieben! Lesen sollte man können...
Wenn du die 450€ Grenze überschreitest musst du Steuern zahlen. Ansonsten begehst du Steuerhinterziehung!
Stimmt so nicht ganz: die mtl. Lohnsteuer wird vom Lohnbüro bei einem Single in Lohnst.klasse 1 ab ca. 1060€ mtl. Bruttolohn automatisch einbehalten!
Da kann der FS unmöglich eine Steuerhinterziehung begehen :-((
js und diese bekommt er über die Einkommsteuer zurück. Wie bei einem normalen Job halt 😂
Und ob kann da Steuerhinterziehung begangen werden ;) weist ja net was der mit seinem Arbeitgeber ausmacht.
Was bitte hast du denn für eine Hauptbeschäftigung? Schule, Ausbildung, Studium oder was bitte???
Dabei würde ich jedoch 450 Euro pro Monat überschreiten...
Wenn dies nur 3 mal in einem 12-Monats-Zeitraum stattfindet und nicht vorhersehbar sowie gelegentlich passiert:
Was passiert, wenn Ihr Minijobber die Verdienstgrenze überschreitetZahlen Sie Ihrem Minijobber einen Jahresverdienst bis 5.400 Euro, darf sein Verdienst in einzelnen Monaten auch mehr als 450 Euro betragen. Übersteigt der Jahresverdienst 5.400 Euro, weil sich der Verdienst Ihres Minijobbers in einzelnen Monaten auf mehr als 450 Euro erhöht, kommt es darauf an, ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgt.
Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, bleibt die Tätigkeit ein Minijob. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen.
Verdient Ihr Minijobber dagegen regelmäßig über 450 Euro im Monat, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr, sondern sozialversicherungspflichtig. Dies gilt ab dem Tag, an dem Sie erkennen können, dass Ihr Minijobber aufgrund des vorhersehbaren höheren Verdienstes mehr als 5.400 Euro im Jahr verdienen wird.
Nachzulesen in der minijob-zentrale.de unter Entgeltgrenze bzw. in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html
Ansonsten hast du einen Midijob: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/04_mehr_als_450/basepage.html
Nun habe ich gelesen das man das Geld von den Steuern absetzen kann wenn man nicht mehr als 9000 Euro im Jahr verdient...
Du meinst hier wohl den Grundfreibetrag von aktuell 9.168€ im Steuerjahr 2019!?
Hallo Siola, muss man eigl. eine Steuererklärung machen, wenn man neben seiner Hauptbeschäftigung noch einen Minijob ausübt?
Kommt drauf an...
falls dein Minijob-AG für dich die 2% Pauschalsteuer entrichtet, dann mußt du diesen Minijoblohn erst gar nicht in deiner Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalbesteuert ;-)
Wird jedoch nach der Lohnst.klasse abgerechnet, dann muß der Minijoblohn in der Ek-Steuererklärung angegeben werden :-((
Dann steht in deiner Entgeltabrechnung vom Minijob eben die 2% Pauschalsteuer!?
Ich gehe zur Zeit in die 11. Klasse . Und ja ich meine den Grundfreibetrag . Ein Bekannter meinte auch schon einmal das er sein Gehalt einfach von den Steuern absetzt da eher keine 9168 Euro im Jahr verdient . Danke schonmal für die Antwort
Dann solltest du unbedingt beachten, daß bei der kostenlosen Familien(kranken)versicherung über die Eltern Einkommensgrenzen gelten: aktuell 445€ mtl. Einkommen bzw. 450€ beim Minijob!
Also falls der Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für ihn entrichtet, muß er diesen Minijoblohn nicht mal in seiner Ek-Steuererklärung angeben ;-)