Ab wann brauche ich eine Steuererklärung?

2 Antworten

So lange Du als Einzelkämpfer wirkst, ist die erste Vermutung, dass Du "selbständig" arbeitest, d.h. nicht auf Anweisung eines Vorgesetzten, sondern nach den Vorgaben eines Auftragsnehmers, der Dich auch bezahlt. Die Unterscheidung, ob Du "selbständig" oder "gewerblich" tätig bist, trifft das Finanzamt, auch notfalls im Nachhinein. Gewerbliche Tätigkeit ohne Gewerbeschein ist keine Straftat, nicht einmal eine Ordnungswidrigkeit. Im § 18 des Einkommensteuergesetzes findest Du Folgendes:

(1) Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind

  1. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. 2Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe. 3Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird. 4Eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen;
  2. Einkünfte der Einnehmer einer staatlichen Lotterie, wenn sie nicht Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind;
  3. Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit, z. B. Vergütungen für die Vollstreckung von Testamenten, für Vermögensverwaltung und für die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied;
  4. Einkünfte, die ein Beteiligter an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft oder Gemeinschaft, deren Zweck im Erwerb, Halten und in der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften besteht, als Vergütung für Leistungen zur Förderung des Gesellschafts- oder Gemeinschaftszwecks erzielt, wenn der Anspruch auf die Vergütung unter der Voraussetzung eingeräumt worden ist, dass die Gesellschafter oder Gemeinschafter ihr eingezahltes Kapital vollständig zurückerhalten haben; § 15 Absatz 3 ist nicht anzuwenden.

Die Ziffer 1 enthält die sog. "Katalogberufe". Tätigkeiten, die diesen Berufen ähneln, gelten ebenfalls als selbständig.

Mach Dir also nicht zu viele Gedanken. Fang erstmal an, Aufträge zu akquirieren und auszuführen. Mach unaufgefordert beim Finanzamt Meldung, dass Du Arbeitseinkünfte hattest. Das FA sagt Dir dann schon, was sie von Dir wissen möchten. Denk daran, dass Du Steuern nur vom Gewinn = Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben (für die Ausführung des Auftrages) zahlst. Heb also alle Belege für Ausgaben auf und mache sie in der Gewinnermittlung geltend.

Wenn "Dein Ding" anfängt zu laufen, kannst Du Dir Gedanken über die Umsatzsteuer, die landläufig als Mehrwertsteuer bezeichnet wird, machen. Viele Berufe sind von der Umsatzsteuer befreit, Tätige mit geringen Umsätzen auch.

Wenn du ein Gewerbe hast bist du verpflichtet deine EÜR/Bilanz elektronisch abzugeben unabhängig von Einnahmen.
Allerdings bekommst du über die Jahreserklärung ggf Steuern zurück.

aber du bist verpflichtet eine Abzugeben

Und ja es kann sein das du unter dem Jahr Abgaben leisten musst.

Zum Freibetrag, den hast du immer egal was du machst weil dein Gewinn aus dem Gewerbe sich in deiner Est Erklärung wiederfindet

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Tomi4920 
Beitragsersteller
 29.10.2019, 15:19

Schon klar, aber brauche ich wirklich ein Gewerbe oder kann das auch über mich als Privatperson laufen?

Slothd3mon  29.10.2019, 15:22
@Tomi4920

Nein du musst ein Gewerbe anmelden!
da du vermutlich Gewinn erzielen willst.

du bist nicht „selbstständig“ im Sinne der Einkommenssteuer tätig

Tomi4920 
Beitragsersteller
 29.10.2019, 15:25
@Slothd3mon

Wie ist das dann mit der Krankenversicherung, da ich mit meinen Eltern versichert bin?

Slothd3mon  29.10.2019, 15:26
@Tomi4920

Puhhh, normal reicht die Versicherung deiner Eltern aus. Aber da bin ich mir nicht 100% sicher.

Tomi4920 
Beitragsersteller
 29.10.2019, 15:28
@Slothd3mon

Allerdings ist es doch so, dass z.b. Kammermann, Regisseur, Designer und Fotograf, als frei Berufler gelten. Als Videoproduzent, bin ich doch irgendwie alles in einem und gelte somit als frei Berufler, oder was meinen sie?

Slothd3mon  29.10.2019, 15:34
@Tomi4920

Jain.
Das Problem ist wenn du auf YouTube aktiv bist (weis nicht in welcher Form du mit deinen Videos Geld verdienst), verdienst du Geld via Werbung.
der Fotograf Bsp muss ein Gewerbe anmelden.

H15.6 Einkommensteuergesetz und §18 Einkommensteuergesetz stehen Abgrenzungen drinnen.

meiner Meinung nach ist es Auslegungssache ob du eher künstlerisch unterwegs bist oder nicht und selbst da tendiert es oft zu Gewerbe.