Minijobs/Aushilfejobs. Was muss ich wissen?

3 Antworten

Ich bin zurzeit dabei mein Abi abzubrechen und suche bis meine Ausbildung anfängt nach Möglichkeiten Geld zu verdienen...

PS: Wegen dem Kindergeldanspruch der Eltern solltest du dich bei deiner Berufsberatung als "Ausbildungsplatzsuchend" melden:

Bild zum Beitrag

Du mußt nur eine dieser 4 Voraussetzungen erfüllen für eine lückenlosen Kindergeldanspruch der Eltern (die Einkommensgrenzen hierfür wurden schon vor 10 Jahren ganz abgeschafft) wie z.B den Punkt 2; näheres findest du im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab den Seiten 14 u. 17: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Geld, Arbeit, Ausbildung und Studium)

Du mußt eigentlich nur unterscheiden zwischen einer geringfügigen Beschäftigung als 450-Euro-Minijob (kostenlose Familien(kranken)versicherung über die Eltern ist möglich bis zum 23. Lebensjahr): https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html

o d e r gleich einen Midijob ausüben: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/04_mehr_als_450/node.html

wie z.B.:

Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.
Günstige Sozialversicherung für Midijobber
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-versicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.

Hier bist du selbst Mitglied einer Krankenkasse und dir werden zwischen 10% (> 450€ mtl. Bruttolohn) bis max. 20% (< 1300€ mtl. Bruttolohn) vom Bruttolohn für die KV-, PV-, RV- sowie die AlV-Beiträge einbehalten.

Lohnsteuern beim Single in Lohnst.klasse 1 werden hierbei erst ab ca. 1150€ mtl. Bruttolohn fällig!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

ja es ist an sich dasselbe, man darf weder bei minijob noch aushilfejob mehr als 450 euro verdienen ( hab es jedenfalls so gelesen ) , weil es nur eine geringfügige Beschäftigung sein soll

450€ = geringfügig

mehr als 450 € = nicht mehr geringfügig

wenn du nichts zu tun hast, kannst du nach teilzeit jobs gucken, wo es keinen befristeten Vertrag gibt - so mach ich es jedenfalls


Yelpmeh 
Beitragsersteller
 22.05.2022, 20:28

Ah ok danke

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