Minijobs/Aushilfejobs. Was muss ich wissen?
Ich bin zurzeit dabei mein Abi abzubrechen und suche bis meine Ausbildung anfängt nach Möglichkeiten Geld zu verdienen. Was mich bloß ein bisschen verwundert sind solche Begriffe wie 450€ Basis usw. und habe diesbezüglich ein paar Fragen:
Gibt es einen Unterschied zwischen Aushilfe- und Minijobs?
Kann man auch für 8 Stunden angestellt werden?
Darf ich mehr als 450€ verdienen?
(Ich bin übrigens volljährig, falls man das zur Beantwortung von meinen Fragen wissen muss)
3 Antworten
Ich bin zurzeit dabei mein Abi abzubrechen und suche bis meine Ausbildung anfängt nach Möglichkeiten Geld zu verdienen...
PS: Wegen dem Kindergeldanspruch der Eltern solltest du dich bei deiner Berufsberatung als "Ausbildungsplatzsuchend" melden:
Du mußt nur eine dieser 4 Voraussetzungen erfüllen für eine lückenlosen Kindergeldanspruch der Eltern (die Einkommensgrenzen hierfür wurden schon vor 10 Jahren ganz abgeschafft) wie z.B den Punkt 2; näheres findest du im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab den Seiten 14 u. 17: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Gruß siola55
Du mußt eigentlich nur unterscheiden zwischen einer geringfügigen Beschäftigung als 450-Euro-Minijob (kostenlose Familien(kranken)versicherung über die Eltern ist möglich bis zum 23. Lebensjahr): https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html
o d e r gleich einen Midijob ausüben: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/01_grundlagen/04_mehr_als_450/node.html
wie z.B.:
Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.Günstige Sozialversicherung für Midijobber
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-versicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.
Hier bist du selbst Mitglied einer Krankenkasse und dir werden zwischen 10% (> 450€ mtl. Bruttolohn) bis max. 20% (< 1300€ mtl. Bruttolohn) vom Bruttolohn für die KV-, PV-, RV- sowie die AlV-Beiträge einbehalten.
Lohnsteuern beim Single in Lohnst.klasse 1 werden hierbei erst ab ca. 1150€ mtl. Bruttolohn fällig!
ja es ist an sich dasselbe, man darf weder bei minijob noch aushilfejob mehr als 450 euro verdienen ( hab es jedenfalls so gelesen ) , weil es nur eine geringfügige Beschäftigung sein soll
450€ = geringfügig
mehr als 450 € = nicht mehr geringfügig
wenn du nichts zu tun hast, kannst du nach teilzeit jobs gucken, wo es keinen befristeten Vertrag gibt - so mach ich es jedenfalls