ALG 1, lohnt es die Steuerklasse zu ändern?
Hallo an alle.
Meine Frau bezieht momentan noch Elterngeld. Da wir umgezogen sind (wegen meine Arbeit) in der Zeit und bis zu ihre Arbeitstätte einfach zu Weit ist, meldet sie sich für ein Jahr arbeitslos und wird ALG 1 beziehen.
Angenommen die bekommt 1100,-(die % sind berücksichtigt)
Momentan haben wir immernoch 4/4
FRAGE:
Wenn wir in 3/5 wechseln(die Frau wird 5 haben), wird sich die summe(1100,-) ändern/neuberechnet oder bleibt die?
Grüße
Walter
2 Antworten
Die jährliche Steuerlast bleibt immer gleich hoch, egal welche Steuerklassen man wählt. Sprich, ihr zahlt immer am Ende des Jahres Summe X.
Die Steuerklassen wirken sich nur darauf aus, wie viel ihr monatlich rausbekommt. Aber hier lauert eben die Gefahr einer heftigen Nachzahlung am Jahresende, wenn ihr unter dem Jahr monatlich zu viel rausbekommen habt, weil, siehe oben. "Lohnen" würde sich das Mehr an Nettogehalt also nur, wenn man die Differenz gewinnbringend anlegt und somit von dem, was man dann am Jahresende nachzahlen muss, in der Zwischenzeit Zinsen erwirtschaften konnte. Und ich vermute mal, dass ihr jetzt nicht die großen Spekulanten seid, oder ;)?
Von daher würde ich die Steuerklassen so lassen, wie sie sind. Noch realistischer abgebildet und verteilt wird die Einkommensteuer übrigens, wenn man nicht nur 4/4 nimmt, sondern "4/4 mit Faktor".
Sie hat noch einen Arbeitsvertrag und könnte an den Arbeitsplatz zurückkehren, muss also noch kündigen?
Außerdem muss sie wenn sie Alg1 beziehen möchte dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen (Grundvoraussetzung!) - die Kinderbetreuung muss also gesichert sein und zwar so, dass sie jederzeit auf ein Arbeitsangebot reagieren kann ...
einen Steuerklassenweechsel könnt ihr machen, das hat aber nur Sinn wenn sie überhaupt Alg1 berechtigt ist
im Übrigen muss auch Alg1 bei der Steuerklärung angegeben werden (Progessionsvorbehalt)
"für ein Jahr arbeitslos" - geht also nicht ... siehe oben