Steuerhinterziehung Hilfe (Bin 16 Jahre alt)?
Hallo,
Vor ca 8 Monaten habe ich mal einfach aus Spaß angefangen mit der Adobe Creativ Cloud spezifisch mit Photoshop, Illustrator und After Effekt Designs zu machen.
Irgendwann hab ich einfach mal anfangen kleine Spiele Servern Designs wie zb. logos, banner oder auch Server Designs zu machen, diese hab ich in der Regel über Discord (eine online chat Plattform) verkauft (rein aus Spaß—> für kleine Beträge von 5-10 Euro und manchmal größere Pakte wo mehrere Designs enthalten waren für 40-80E)
am Anfang waren es, alles am ende des Monats kleine nicht wirklich große Summen.
In den letzten 4 Monaten (für ca 3 Monate waren es dann doch mal am Ende höhere Summen die zu Stande gekommen sind ( zwischen 350-500 Euro).
Große Gedanken habe ich mir dabei nicht gemacht ich bin 16 und kenne mich bzgl Steuern und und und nicht wirklich aus . Nachdem es aber anfing das ich nach Rechnungen oder sonstiges gefragt wurde habe ich mich etwas informiert und bemerkt das man bei solchen summen schon ein Kleingewerbe anmelden muss. Das ganze hab ich dann auch überlegt bzw angestrebt, jedoch erstmal nicht umgesetzt. Bis ich mir gesagt habe, ich lasse es ganz sein. das das ganze mir etwas zu viel war bzw zu wenig infos bzgl dem ganzen Thema habe. Nach 3 Monaten hab ich mich dann dafür entschlossen meine aufgebaute Plattform noch zu nutzen um einmalig was raus zu bekommen (Plattform verkauft für 420Е) und dann damit komplett aufzuhören. Davon habe ich jedoch nur die Hälfte bekomme da der neue Inhaber der das ganze wohl im Vorhinein anmelden wollte nun sagt er das er mich wegen Steuerhinterziehung anzeigen will ?
Kann er das wirklich so einfach machen ? Bzw kommt da was auf mich zu ? Bin mir nichtmal sicher ob er das macht und evt. Nur die andere Hälfte nicht zahlen will. Dennoch hat sich das ganze ernst angehört da er anhand der IBAN schon meine Bank Adresse hat. Weshalb ich einfach mal nachfragen will ob das wirklich so einfach ist ? Bzw auch ob sich das Finanzamt bei solchen Summen und einem 16 Jährigen einschaltet ? Und falls ja was das für mich bedeuten kann ?
Danke für alle Antworten im Vorraus!
4 Antworten
Du liegst damit weit unter dem Grundfreibetrag und hast damit keine Steuern hinterzogen.
Du hättest aber ein Gewerbe bei der Gemeinde und dem Finazamt anmelden sollen und kannst für dessen Ausbleiben ordnungsrechtlich belangt werden. Eine Umsatzsteuer ID beantragen, die Umsatzsteuererklärung (auch wenn rauskommt dass du keine Umsatzsteuer schuldest), eine Gewerbesteuererklärung (auch wenn rauskommt dass es da auch nix gibt) und deine normale Einkommensteuererklärung aber musst du abgeben. Auch dafür kann man dich theoretisch ahnden.
Das alles übrigens mit Mitwirkung deiner Eltern, da du zivilrechtlich beschränkt geschäftsfähig und damit steuerrechtlich nicht handlungsfähig bist.
Ja, da steht aber nicht dass ein Erwerbsgeschäft nicht ohne Zustimmung des Familiengerichts betrieben werden kann. Rein aus diesem Paragraphen würde sich nur schließen dass in diesem theoretischen Falle alle Geschäftshandlungen die Zustimmung der Eltern erfordern. Der § 112 sagt dann lediglich aus dass mit Zustimmung des Familiengerichtes sowas unterbleiben kann und man schlichtweg einmal dem Betrieb des Erwerbsgeschäfts zustimmt.
Ah, da hast du prinzipiell Recht, aber man kann nicht wirklich sinnvoll ein gewerbe betreiben ohne geschäftsfähig zu sein. Weil wie willst du ein Gewerbe betreiben wenn du für jeden Verkauf erstmal die erlaubnis von deinen Eltern holen musst. Ich glaube da guckt das Amt blöd wenn man das so machen will.
Was kann das jetzt bedeuten bzw was kann auf mich zu kommen wenn er mich anzeigt mit den Sachen verkaufen habe ich ja komplett aufgehört) kann ich nachträglich belangt werden ? Falls ja was passiert dann ?
Nochmal kurz als hinweis: da das ja alles in diesem Jahr war hast du bis jetzt nur die Gewerbeanmeldung versäumt. Wenn du das machst, dem FA den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung übermittelst, und alle benötigten Erklärungen nächstes Jahr abgibst hast du deine pflichten erfüllt.
Das klingt jetzt etwas komisch für dich aber in der Tat kommt das jetzt ein wenig auf das Einkommen deiner Eltern an ich möchte deine Eltern jetzt nicht irgendwie beleidigen oder herabsetzen aber sollten deine Eltern sozialhilfe beziehen könnte es sehr problematisch für deine Eltern werden
Ein Kleingewerbe wäre nötig eine Steuerhinterziehung sollte nicht vorlegen du liegst absolut im freibetrag jedoch sind rechtlich gesehen beinahe alle deine Verkäufe rechtswidrig da du nicht voll geschäftsfähig bist und die Beträge über das taschengeld hinausgehen
Es könnte ein paar Probleme verursachen da du das Kleingewerbe nicht angemeldet hast dies hätten ohnehin deine Eltern tun müssen
Oh, guter Punkt. Bei Sozialhilfe werden die wenn sie es herausfinden vermutlich hohe Rückzahlungen von den Eltern fordern. Wobei ich nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen würde.
Davon gehe ich jetzt auch nicht aus ich könnte mir jedoch vorstellen je nach Sachbearbeiter das eine Ermittlung von der Behörde eingeleitet wird zwecks Verdacht auf sozialbetrug die kleinen Beträge wären da kein Problem aber Beträge von vier oder 500 € wären hier definitiv problematisch
Auch wenn es eventuell keine direkten strafrechtlichen Konsequenzen haben würde da ich jetzt nicht davon ausgehe dass die Eltern das wussten könnte das aber trotzdem je nach Sachbearbeiter negative Folgen haben
Wenn deine Eltern sozialhilfe bezogen hätten würde dein Einkommen auf ihren sozialsatz angerechnet werden sie müssten dann sehr hohe Summen nachzahlen die zuständige Behörde z.b das arbeitsamt könnte den Verdacht haben dass deine Eltern von deinem Einkommen wussten und ein Ermittlung wegen sozialbetrug einleiten
Da du aber geschrieben hast dass keiner von beiden sozialhilfe bezieht ist das ja nicht der Fall
Du solltest es deinen Eltern aber in jedem Fall sagen du hast erwähnt dass einer von beiden selbstständig ist dann hat dein Vater oder deine Mutter mit Sicherheit eine steuerberater dieser kann gefragt werden ob dein Einkommen da Du minderjährig bist eventuell einen steuerlichen Einfluss auf die Selbstständigkeit hat da kenne ich mich persönlich leider zu wenig aus da ich selbst keine Kinder habe
Ne leben nicht von Sozialhilfe, und nein die wissen auch nicht das ich da bissen Geld mache. Würde einfach nur gerne wissen was passiert falls die Person mich wirklich anzeigt. Was kommt auf mich zu da ich kein Kleingewerbe eröffnet habe.
Wieviel Einkommen hast du denn insgesamt? Vermutlich ist das Einkommen sowieso unterm Freibetrag. Bis 10.000 insgesamt musst du keine Einkommensteuer zahlen. Und für Gewerbesteuer ist die Grenze noch höher. Wenn du keine steuern zahlen musst, ist es auch keine Steuerhinterziehung.
Aber es ist eine Ordnungswidrigkeit weil du kein Gewerbe angemeldet hast.
Außerdem kannst du es garnicht verkaufen, du bist minderjährig und damit nicht Geschäftsfähig. Alle deine geschäftlichen Handlungen sind ungültig.
3,500 würde ich schätzten. Und was heißt Kann man nicht verkaufen ? Er hat mir Geld gesendet und ich habe ihn die rechte bzw Inhaber übergeben. Deswegen hat er nun die volle Kontrolle und ich kann nichts mehr machen.
mache das ja nicht mehr, bzw habe extra aufgehört damit und alles verkauft. Daher macht es ja kein Sinn jetzt noch ein Gewerbe anzumelden. Hab nicht damit gerechnet jetzt kurz bevor alles beendet ist und alles aus meiner hand das da noch sowas Passiert
Es gibt kein "Kleingewerbe"! Die Gewerbeordnung kennt nur den Begriff "Gewerbe", und dabei ist keine Rede von Klein oder Gross - die Größe des Gewerbes spielt überhaupt keine Rolle. Man kann kein Kleingewerbe anmelden, sondern nur ein Gewerbe. Und mit 16 bist du ohne Zustimmung des Familiengerichtes gar nicht in der Lage ein Gewerbe anzumelden.
Okay, will ich ja eig auch nd will nur wissen was jetzt passiert weil ich ja Geld eingenommen habe ohne das ich es anscheinend ja nicht durfte
Naja, absichern nicht wirklich. Sie können dir trotzdem ein Bußgeld geben.
Gewerbeanmeldung als minderjähriger ist auch etwas aufwendiger.
Ich würde persönlich einfach Abwarten und tee trinken, meist geben sie dir nen 80€ Bußgeld oder so und gut ist. Das nächste Mal dann richtig machen...
Kurz noch angemerkt, Alle Eingänge per Paypal waren f&f (ohne Hinweis) also könnten ja auch Freunde gewesen sein. Freibetrag liegt ja bei idk 600 oder 750 (gibt es da ne gewisse Toleranz ?)
Jein.
Für die Gewerbeanmeldung braucht man die Erlaubnis der Eltern und des Familiengerichtes.
Wenn man dann ein Gewerbe angemeldet hat, ist man für die Handlungen des Gewerbes voll Geschäftsfähig, darf dann also auch selbst ein Konto für sein Gewerbe führen, eine Steuererklärung abgeben usw., ganz ohne die Eltern.