Steuerhinterziehung Hilfe (Bin 16 Jahre alt)?

4 Antworten

Du liegst damit weit unter dem Grundfreibetrag und hast damit keine Steuern hinterzogen.

Du hättest aber ein Gewerbe bei der Gemeinde und dem Finazamt anmelden sollen und kannst für dessen Ausbleiben ordnungsrechtlich belangt werden. Eine Umsatzsteuer ID beantragen, die Umsatzsteuererklärung (auch wenn rauskommt dass du keine Umsatzsteuer schuldest), eine Gewerbesteuererklärung (auch wenn rauskommt dass es da auch nix gibt) und deine normale Einkommensteuererklärung aber musst du abgeben. Auch dafür kann man dich theoretisch ahnden.

Das alles übrigens mit Mitwirkung deiner Eltern, da du zivilrechtlich beschränkt geschäftsfähig und damit steuerrechtlich nicht handlungsfähig bist.


jort93  14.12.2023, 00:33

Jein.

Für die Gewerbeanmeldung braucht man die Erlaubnis der Eltern und des Familiengerichtes.

Wenn man dann ein Gewerbe angemeldet hat, ist man für die Handlungen des Gewerbes voll Geschäftsfähig, darf dann also auch selbst ein Konto für sein Gewerbe führen, eine Steuererklärung abgeben usw., ganz ohne die Eltern.

iF3lix  14.12.2023, 00:33
@jort93

Völlig richtig, aber da er zu 100% keine Erlaubnis des Familiengerichts hat hab ich das mal übersprungen und gesagt er sei nicht handlungsfähig

jort93  14.12.2023, 00:35
@iF3lix

Ja, aber prinzipiell braucht man nur für den ersten Schritt, die Gewerbeanmeldung, die Eltern. Danach nicht mehr.

iF3lix  14.12.2023, 00:37
@jort93

Dass die Gewerbeanmeldung ganz ohne Familiengericht gar nicht geht war mir nicht klar, ich kenne da nur die BGB-Theorie die ja dann fordern würde dass man immer wieder für alle Gewerbehandlungen die Eltern braucht.

jort93  14.12.2023, 00:41
@iF3lix

§ 112 Abs. 1 BGB ist da eigentlich ziemlich eindeutig.

iF3lix  14.12.2023, 00:44
@jort93

Ja, da steht aber nicht dass ein Erwerbsgeschäft nicht ohne Zustimmung des Familiengerichts betrieben werden kann. Rein aus diesem Paragraphen würde sich nur schließen dass in diesem theoretischen Falle alle Geschäftshandlungen die Zustimmung der Eltern erfordern. Der § 112 sagt dann lediglich aus dass mit Zustimmung des Familiengerichtes sowas unterbleiben kann und man schlichtweg einmal dem Betrieb des Erwerbsgeschäfts zustimmt.

jort93  14.12.2023, 00:47
@iF3lix

Ah, da hast du prinzipiell Recht, aber man kann nicht wirklich sinnvoll ein gewerbe betreiben ohne geschäftsfähig zu sein. Weil wie willst du ein Gewerbe betreiben wenn du für jeden Verkauf erstmal die erlaubnis von deinen Eltern holen musst. Ich glaube da guckt das Amt blöd wenn man das so machen will.

iF3lix  14.12.2023, 00:48
@jort93

Ja das stimmt. Deshalb ist die Gewerbeanmeldung ja dann auch wohl gar nicht erst möglich ohne Familiengericht. Stand nur nicht im BGB, weshalb ich es nicht kannte :)

Joey2007 
Beitragsersteller
 14.12.2023, 00:45

Was kann das jetzt bedeuten bzw was kann auf mich zu kommen wenn er mich anzeigt mit den Sachen verkaufen habe ich ja komplett aufgehört) kann ich nachträglich belangt werden ? Falls ja was passiert dann ?

iF3lix  14.12.2023, 00:47
@Joey2007

Ja du kannst nachträglich belangt werden, da wird höchstens ein Bußgeld kommen das nicht sonderbar hoch ausfallen wird.

iF3lix  14.12.2023, 00:53
@Joey2007

Nochmal kurz als hinweis: da das ja alles in diesem Jahr war hast du bis jetzt nur die Gewerbeanmeldung versäumt. Wenn du das machst, dem FA den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung übermittelst, und alle benötigten Erklärungen nächstes Jahr abgibst hast du deine pflichten erfüllt.

Joey2007 
Beitragsersteller
 14.12.2023, 00:58
@iF3lix

Achso, Danke dir hattehalt angst weil der eine mich ja deswegen anzeigen wollte. Aber wenn ich das nicht regeln kann. Dann mach ich das. Danke

Das klingt jetzt etwas komisch für dich aber in der Tat kommt das jetzt ein wenig auf das Einkommen deiner Eltern an ich möchte deine Eltern jetzt nicht irgendwie beleidigen oder herabsetzen aber sollten deine Eltern sozialhilfe beziehen könnte es sehr problematisch für deine Eltern werden

Ein Kleingewerbe wäre nötig eine Steuerhinterziehung sollte nicht vorlegen du liegst absolut im freibetrag jedoch sind rechtlich gesehen beinahe alle deine Verkäufe rechtswidrig da du nicht voll geschäftsfähig bist und die Beträge über das taschengeld hinausgehen

Es könnte ein paar Probleme verursachen da du das Kleingewerbe nicht angemeldet hast dies hätten ohnehin deine Eltern tun müssen


jort93  14.12.2023, 00:45

Oh, guter Punkt. Bei Sozialhilfe werden die wenn sie es herausfinden vermutlich hohe Rückzahlungen von den Eltern fordern. Wobei ich nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen würde.

Joey2007 
Beitragsersteller
 14.12.2023, 00:51
@jort93

Leben aber nicht von Sozialhilfe beide gehen Abreiten so wie es sich gehört wenn man Arbeiten kann.

DomeLPs  14.12.2023, 00:51
@jort93

Davon gehe ich jetzt auch nicht aus ich könnte mir jedoch vorstellen je nach Sachbearbeiter das eine Ermittlung von der Behörde eingeleitet wird zwecks Verdacht auf sozialbetrug die kleinen Beträge wären da kein Problem aber Beträge von vier oder 500 € wären hier definitiv problematisch

Auch wenn es eventuell keine direkten strafrechtlichen Konsequenzen haben würde da ich jetzt nicht davon ausgehe dass die Eltern das wussten könnte das aber trotzdem je nach Sachbearbeiter negative Folgen haben

Joey2007 
Beitragsersteller
 14.12.2023, 00:52
@Joey2007

Bzw teils selbständig, und was soll das heißen ?
Ich hab mich ja nicht um das Gewerbe gekümmert ? Und nebenbei etwas geld verdient ?

DomeLPs  14.12.2023, 00:52
@Joey2007

Wie gesagt es war kein Angriff auf deine Familie es war nur eine wichtige Anmerkung da dies die Lage komplett verändern hätte können

Joey2007 
Beitragsersteller
 14.12.2023, 00:54
@DomeLPs

Jo alles gute verstehe nur nicht was die damit zu tuen haben ich hätte mich ja schließlich informieren müssen wann ich das anmelden muss.

DomeLPs  14.12.2023, 01:01
@Joey2007

Wenn deine Eltern sozialhilfe bezogen hätten würde dein Einkommen auf ihren sozialsatz angerechnet werden sie müssten dann sehr hohe Summen nachzahlen die zuständige Behörde z.b das arbeitsamt könnte den Verdacht haben dass deine Eltern von deinem Einkommen wussten und ein Ermittlung wegen sozialbetrug einleiten

Da du aber geschrieben hast dass keiner von beiden sozialhilfe bezieht ist das ja nicht der Fall

Du solltest es deinen Eltern aber in jedem Fall sagen du hast erwähnt dass einer von beiden selbstständig ist dann hat dein Vater oder deine Mutter mit Sicherheit eine steuerberater dieser kann gefragt werden ob dein Einkommen da Du minderjährig bist eventuell einen steuerlichen Einfluss auf die Selbstständigkeit hat da kenne ich mich persönlich leider zu wenig aus da ich selbst keine Kinder habe

jort93  14.12.2023, 01:02
@Joey2007

Die Sache bei Sozialhilfe ist, dass wenn du Geld verdienst, und bei deinen Eltern wohnst, bekommen deine Eltern weniger Sozialhilfe. Wenn ihr das also dem Sozialamt nicht mitgeteilt habt, habt ihr zuviel Sozialhilfe bekommen.

Aber ist ja nicht so, also alles gut.

Joey2007 
Beitragsersteller
 14.12.2023, 00:49

Ne leben nicht von Sozialhilfe, und nein die wissen auch nicht das ich da bissen Geld mache. Würde einfach nur gerne wissen was passiert falls die Person mich wirklich anzeigt. Was kommt auf mich zu da ich kein Kleingewerbe eröffnet habe.

Wieviel Einkommen hast du denn insgesamt? Vermutlich ist das Einkommen sowieso unterm Freibetrag. Bis 10.000 insgesamt musst du keine Einkommensteuer zahlen. Und für Gewerbesteuer ist die Grenze noch höher. Wenn du keine steuern zahlen musst, ist es auch keine Steuerhinterziehung.

Aber es ist eine Ordnungswidrigkeit weil du kein Gewerbe angemeldet hast.

Außerdem kannst du es garnicht verkaufen, du bist minderjährig und damit nicht Geschäftsfähig. Alle deine geschäftlichen Handlungen sind ungültig.


Joey2007 
Beitragsersteller
 14.12.2023, 00:28

3,500 würde ich schätzten. Und was heißt Kann man nicht verkaufen ? Er hat mir Geld gesendet und ich habe ihn die rechte bzw Inhaber übergeben. Deswegen hat er nun die volle Kontrolle und ich kann nichts mehr machen.

jort93  14.12.2023, 00:29
@Joey2007

Das heißt du kannst es nicht verkaufen. Der Verkauf ist illegal. Rechtlich gehört es immer noch dir und das Geld immer noch ihm.

Du bist nicht Geschäftsfähig.

Joey2007 
Beitragsersteller
 14.12.2023, 00:29
@Joey2007

Klein Gewerbe hab ich auch nicht angemeldet und der Freibetrag liegt doch bei 700 ca also bin ich drüber.

jort93  14.12.2023, 00:30
@Joey2007

Es gibt kein Freibetrag für eine Gewerbeanmeldung, du musst das Gewerbe bereits anmelden wenn du überhaupt die Absicht hast Geld zu verdienen.

Joey2007 
Beitragsersteller
 14.12.2023, 00:30
@jort93

Also würde er sich selbst Strafbar machen wenn er es anzeigt weil er es garnicht hätte abkaufen dürfen ? Weil ich ja minderjährig bin und er volljährig

Joey2007 
Beitragsersteller
 14.12.2023, 00:32
@jort93

Hatte ich ja nicht sondern war nur ne kleine Spaß Sache udn aufeinmal wollten mehre Leute was haben. Hab mir dabei nicht wirklich was gedacht.

iF3lix  14.12.2023, 00:32
@jort93

Vielleicht kannst du mich ja korrigieren aber eigentlich rechtlich gesehen ist das Eigentum am Geld doch durchaus übergegangen - der Käufer hat halt Ansprüche auf das Geld.

iF3lix  14.12.2023, 00:33
@Joey2007

Das schließen eines unwirksamen Kaufvertrages ist nicht strafbar.

jort93  14.12.2023, 00:34
@Joey2007

Nein, das ist nicht strafbar, aber er, deine Eltern, oder sonstwer, könnte darauf bestehen das alles rückgängig zu machen.

Joey2007 
Beitragsersteller
 14.12.2023, 00:34
@iF3lix

Also, kann es schon sein das er mich anzeigt weil ich es nicht angemeldet habe das ich damit Geld verdiene ?

Joey2007 
Beitragsersteller
 14.12.2023, 00:36
@jort93

Mir ist eig egal ob ich es wieder bekommen oder die offenen 170 Euro die nicht bezahlt wurden bekomme, ich habe nur angst das ich jetzt Rechtlich Stress bekomme weil ich damit Geld verdient habe und nicht im klaren ware das ich das anmelden muss.

Joey2007 
Beitragsersteller
 14.12.2023, 00:38
@iF3lix

Was kann dann auf mich zu kommen wenn ich ne gewissen Summe über ein Zeitraum von paar Monaten gemacht habe und nicht (mit 16) wusste das ich das anmelden muss ? hab ja extra als ich es bemerkt habe damit aufgehört und den server verkauft

jort93  14.12.2023, 00:38
@Joey2007

Ja, aber kann schon sein, aber ich würde nicht mit schweren folgen rechnen. Weil du hast ja nicht viel Geld eingenommen(ist ja nur soviel wie ein Minijob oder so). Du solltest allerdings ein gewerbe anmelden. Kostet nur 30€ oder so.

Joey2007 
Beitragsersteller
 14.12.2023, 00:40
@jort93

mache das ja nicht mehr, bzw habe extra aufgehört damit und alles verkauft. Daher macht es ja kein Sinn jetzt noch ein Gewerbe anzumelden. Hab nicht damit gerechnet jetzt kurz bevor alles beendet ist und alles aus meiner hand das da noch sowas Passiert

jort93  14.12.2023, 00:43
@Joey2007

Ich würde nicht mit mehr als einem Bußgeld Rechnen

jort93  14.12.2023, 00:53
@Joey2007

Bis zu 1000€. Bei deinem Fall wird es wohl eher weniger sein.

Bedenke, du kannst auch bis zu 60 Monate, also 5 Jahre, rückwirkend ein Gewerbe anmelden.

Meist bekommt man erst nach ein paar Monaten(so 3) ein Bußgeld.

Xandros0506  14.12.2023, 00:54
@Joey2007

Es gibt kein "Kleingewerbe"! Die Gewerbeordnung kennt nur den Begriff "Gewerbe", und dabei ist keine Rede von Klein oder Gross - die Größe des Gewerbes spielt überhaupt keine Rolle. Man kann kein Kleingewerbe anmelden, sondern nur ein Gewerbe. Und mit 16 bist du ohne Zustimmung des Familiengerichtes gar nicht in der Lage ein Gewerbe anzumelden.

Joey2007 
Beitragsersteller
 14.12.2023, 00:55
@jort93

Achso, spricht wenn ich es jetzt anmelde (auch wenn ich es in Zukunft nicht mehr nutzen will ) kann ich mich bzgl den letzten 6 Moanten absichern

Joey2007 
Beitragsersteller
 14.12.2023, 00:56
@Xandros0506

Okay, will ich ja eig auch nd will nur wissen was jetzt passiert weil ich ja Geld eingenommen habe ohne das ich es anscheinend ja nicht durfte

jort93  14.12.2023, 00:59
@Joey2007

Naja, absichern nicht wirklich. Sie können dir trotzdem ein Bußgeld geben.

Gewerbeanmeldung als minderjähriger ist auch etwas aufwendiger.

Ich würde persönlich einfach Abwarten und tee trinken, meist geben sie dir nen 80€ Bußgeld oder so und gut ist. Das nächste Mal dann richtig machen...

Joey2007 
Beitragsersteller
 14.12.2023, 01:00
@jort93

Ja wenns 80 Euro sind ist ja alles gut. Danke

jort93  14.12.2023, 01:03
@Joey2007

1000€ ist das Maximum, für so einen kleinen fall wie deinen wird es weniger sein. Manchmal bekommt man auch nur einen mahnenden Brief vom Finanzamt ganz ohne Bußgeld.

Kurz noch angemerkt, Alle Eingänge per Paypal waren f&f (ohne Hinweis) also könnten ja auch Freunde gewesen sein. Freibetrag liegt ja bei idk 600 oder 750 (gibt es da ne gewisse Toleranz ?)