Muss ich ein Gewerbe anmelden wenn ich Designs verkaufe?

5 Antworten

Die Gewerbeanmeldung ist auch in diesem Fall unabdingbar!

Hallo,

das Finanzamt macht ggfls eine Ausnahme, wenn man künstlerisch tätig ist und Entwürfe verkauft - an Kunden, die Entwürfe in Auftrag geben.

Das wäre bei Euch nicht der Fall.

Ihr betreibt eine Webseite und verkauft darüber Design - Euer Verdienst ist eine Provision. In meinen Augen wäre das ein Gewerbe.

Die Kleinunternehmerregelung kann man anwenden, wenn man nicht mehr als 17.500 € Umsatz im Jahr hat. Über diesen Betrag hinaus kann man ein Jahr und bis zu 50.000 Umsatz erzielen und bleibt noch Kleinunternehmer - dann verfällt jedoch diese Option. An die Option ist man 5 Jahre gebunden. Wenn man Mehrwertsteuer verrechnen möchte (mit eingenommener Vorsteuer), dann sollte man sich vorab überlegen, ob die Kleinunternehmerregelung sinnvoll ist.

Genaueres erfragt ihr am Besten bei Steuerberater, der für eine Beratung nicht allzuviel nehmen wird und sich über junge Leute mit frischen Ideen vermutlich freut.

Auch das Finanzamt gibt Auskünft - jedoch ggfls wird dafür etwas berechnet.

Hier findest Du Infos zum Thema Kleingewerbe, die hilfreich sind:

https://www.kleingewerbe.de/

LG und alles Gute

Jo

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn die Designer am Monatsende eine Auszahlung erwarten, dann haben sie planen sie Gewinne ein. Also ist das ein Gewerbe und muss angemeldet werden.

Immer wenn du etwas mit Gewinnabsichten machst, musst du ein Gewerbe anmelden. Ausnahmen sind so Kleinigkeiten, wie etwas aus dem Privatbesitz auf Ebay verkaufen.

Bei regelmäßigen Tätigkeiten bist du aber ganz normal Gewerbepflichtig.

Ja, natürlich benötigt ihr ein Gewerbe dafür! ... *fertig