Hallo, in einem Mehrfamilienhaus mit 20 Parteien ist ein Spielplatz mit Sandkasten und Rutsche vorhanden. Der Sand des Sandkastens ist mit Gras, Moos und Dreck überzogen, weil der Sand seit mind. 20 Jahren nicht ausgetauscht wurde. Dazu meine Fragen:
1. Wenn die Bauordnung des Bundeslandes besagt, dass ein Spielplatz vorhanden sein muss, wenn in der Nähe kein Spielplatz für Kleinkinder (bis 6 Jahre) vorhanden ist. Gegenüber sich ein Spielplatz befindet, der aber weder über einen Sandkasten noch Kleinkinderschaukel oder Rutsche verfügt, die Spielgeräte also nicht für Kinder unter mind. drei Jahren geeignet sind, ist das dann ein "geeigneter Spielplatz" im Sinne der Bauordnung?
2. Wenn ein Spielplatz vorhanden ist, gibt es
a) eine Pflicht zur Instandhaltung, wenn kein Sicherheitsrisiko besteht? Ist alter Sand ein "Sicherheitsrisiko"? und kann
b) die Eigentümergemeinschaft so einfach entscheiden, dass der vorhandene Spielplatz entfernt wird, wenn sich der unter 1. genannte Spielplatz als "geeignet" erweist?
Danke für Eure Antworten.