Steht mir der Gewinn rein rechtlich bereits zu Bingo?
Hallo, ich hab da mal ne Frage. Man hat ja immer mal so Bingo Karten in seinem Briefkasten. Auch wenn das oftmals so Abofallen sind, aber in wie fern ist Bingo rechtlich selbst erklärend? Ich habe ein Bild angehängt. Ganz unten steht ja was von geben Sie ihren Code an etc. Aber so an sich ist auf dem Bingo Schein ja nicht vermerkt, dass mein Gewinn erstmal in einer Verlosung ist und dann erst die Chance besteht ihn wirklich zu gewinnen. Wäre eine mögliche Klage auf Auszahlung des angegebenen Gewinns nicht möglicherweise ein Erfolg? Also ist Bingo nicht so selbst erklärend, dass ich ohne weitere Info was dieses Sofortgeld Bingo ist (wird auf der Karte ja nicht weiter erläutert) nicht davon ausgehen kann, dass eben wie der Name SofortGeld-Bingo schon suggeriert, mir die in dem Fall 105.000€ bereits zustehen?
Würde mich mal interessieren. Ist übrigens von Faber.
Zur Ergänzung wo ich Schwierigkeiten sehe: Der persönliche Teilnahmecode bedeutet ja nicht, dass mir der Gewinn über eine Verlosung möglich ist, sondern kann ja auch bedeuten dass ich an dem Bingo teilgenommen habe oder dass ich unten an der 45 Jahre 1 Mio Verlosung teilnehmen möchte. Hat ja nicht unbedingt was mit dem eigentlichen Bingo und einer Verlosung zu tun. Irgendwie müssen die Karten ja nummeriert sein.
Wie kommst du auf 105.000€?
Unten steht was von wenn es einen Stern enthält verdreifacht sich Ihr Bingo Preis. Daher :)
1 Antwort
Da steht nicht daß man gewonnen hat nur dass man die Chance auf einen Gewinn hat. Da hat man immer Bingo und immer beim demselben Betrag weil es vorgefertigte Drucke sind.
Man muss erst ein kostenpflichtiges Abo abschließt und selbst dann ist ein Gewinn nicht garantiert.
Es steht im kleingedruckten Da oft auf der Rückseite. Gewinn wenn nur Güte mit Abo oder ähnliches
Ah ok da hab ich nicht geschaut muss ich zuhause mal machen
Ja eben nicht, wo steht denn dass es nur eine Chance ist? Vielleicht hab ich das überlesen aber meinen Augen nach steht das eben nirgendwo.