Steht im Bundeszentralregister im Ausland begangene Straftaten?

3 Antworten

nach § 54 Bundeszentralregistergesetz können Urteile, die durch nichtdeutsche Gerichte ergangen sind, auch im BZR eingetragen werden;

"...(1) Strafrechtliche Verurteilungen, die nicht durch deutsche Gerichte im Geltungsbereich dieses Gesetzes ergangen sind, werden in das Register eingetragen, wenn

1.

die verurteilte Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder im Geltungsbereich dieses Gesetzes geboren oder wohnhaft ist,

2.

wegen des der Verurteilung zugrunde liegenden oder sinngemäß umgestellten Sachverhalts auch nach dem im Geltungsbereich dieses Gesetzes geltenden Recht, ungeachtet etwaiger Verfahrenshindernisse, eine Strafe oder eine Maßregel der Besserung und Sicherung hätte verhängt werden können,

3.

die Entscheidung rechtskräftig ist...."

die Länder tauschen sind entsprechend aus;


chilly10  20.07.2020, 14:18

wäre seltsam, wenn sie sich nicht austauschen. Stell dir mal vor, Massenmörder wurden das Land wechseln...mal als relativ extremes Bsp

hätte die Stasi damals, als ich ca 5 war, aufgezeichnet, dass ich im Konsum nen Lolli genommen und zur Kassiererin gesagt hab, dass der Kommunismus zahlt, dann würde das wohl eher nicht drin stehen. Obwohl... Kommunismustreue...hätte vllt ne Urkunde und nen Wimpel gegeben 😆 (einer meiner Opas wollte mir wohl überschwängliche Ideologie erklären oder meine Mutter veräppeln...man weiß es nicht, aber das gab Zunder. Bei ihr als Gläubige war das vergleichsweise ne Kapitalstraftat)

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Nur, wenn du wegen einer im Ausland begangenen Straftat in Deutschland verurteilt wurdest.


Holdspirithh 
Beitragsersteller
 20.07.2020, 13:55

Super danke für die schnelle Antwort. Dann hab ich ja Glück gehabt. Will nähmlich zur Bundeswehr und da braucht man ja ein einwandfreies Zentralregister bzw Führungszeugnis....

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wiki01  20.07.2020, 14:06
@Holdspirithh

Die Bundeswehr schaut nur ins Führungszeugnis, nicht ins BZR.

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