Statt beantragter Führerschein klasse a sollte a2 gemacht werden. Warum schickt mich der TÜV -Nord mich nach Hause?

3 Antworten

Führerschein Klassen A war beantragt, aufgrund meiner Körpergröße klappt es aber nur für Klasse A2.

Bitte den Sachverhalt vollständig schildern. Es ergibt keinen Sinn, dass du ein Fahrzeug nicht mehr fahren kannst, nachdem die Werkstatt den Laptop angeschlossen und die 35kW-Drossel ausprogrammiert hat.

Einziger Unterschied bei den Prüfungsfahrzeugen zwischen A und A2 ist neben den vorschriebenen den Motor- und Leistungsdaten das Mindesgewicht von 180kg bei Klasse A.

Wenn du körperliche Einschränkungen hast, die es dir nicht möglich machen, ein solches 180kg-Durchschnittsmotorrad zu führen, dann muss deine Eignung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse A2 ebenfalls abgeklärt werden, denn mit dieser Fahrerlaubnisklasse dürftest du auch deutlich schwerere Motorräder fahren.

Der Prüfer hat die Prüfung somit zu Recht abgesagt. Er hätte dir allerdings den Grund mitteilen müssen. §18 FeV:

(3) Stellt der Sachverständige oder Prüfer Tatsachen fest, die bei ihm Zweifel über die körperliche oder geistige Eignung des Bewerbers begründen, hat er der Fahrerlaubnisbehörde Mitteilung zu machen und den Bewerber hierüber zu unterrichten.
  1. Die Motorradklasse ist nicht an die Körpergröße gebunden.
  2. Warum habt ihr das nicht schon lange geändert?
aufgrund meiner Körpergröße klappt es aber nur für Klasse A2.

Derartiges gibt es nicht. Eine Fahrerlaubnisklasse ist an keine Körpergröße gebunden!